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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Waldbesitzer nach Forstschäden 2018

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Waldbesitzer nach Forstschäden in 2018
Finanzminister André Schröder:  „Wir helfen steuerlich, egal ob Sturmtief Friederike, die Trockenheit oder der Borkenkäferbefall Ursache für Schäden waren!“
 
Magdeburg/Altmarkkreis Salzwedel, 10.05.2019: Durch Sturm, Trockenheit oder auch Schädlingsbefall sind in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr beträchtliche Schäden in den Wäldern entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei den Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um die Geschädigten zu unterstützen, hat nach intensiven Gesprächen mit den Ländern jetzt das Bundesministerium der Finanzen steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen.
 
Zu diesen Hilfsmaßnahmen gehören:

· Schadensmengen an Holznutzungen infolge höherer Gewalt werden ohne Unterscheidung nach dem Schadensereignis (Sturmtief „Friederike“, Trockenheit und/oder Borkenkäferbefall) zusammengerechnet und
 
· Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des vorgenannten Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt.
 
Der vollständige Maßnahmenkatalog ist auf der Internetseite des Finanzministeriums eingestellt (www.mf.sachsen-anhalt.de > Steuern > Unwetter > Forstschäden 2018)
 
Kontakt
Andreas Hein
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel. 0391 567 1217
Mobil 0178 26 37 679
andreas.hein@sachsen-anhalt.de
www.mf.sachsen-anhalt.de