Fällen und Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis zum 29.02. erlaubt
Altmarkkreis Salzwedel, 26.02.2024: Wer als Eigentümer oder Auftragnehmer Bäume oder Hecken fällen oder zurückschneiden möchte, hat nur noch bis 29.02.2024 Zeit.
Ab dann gilt das naturschutzrechtliche Schnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz wildlebender Tierarten. In der Fortpflanzungszeit vom 01. März bis zum 30. September ist es demnach verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.
Zulässig sind in diesem Zeitraum nur noch schonenden Form- und Pflegeschnitte.
Als gärtnerisch genutzte Grundflächen gelten neben erwerbsgartenbaulich genutzten Flächen auch private Haus- und Nutzgärten oder Kleingartenanlagen, wenn sie überwiegend der Produktion von Pflanzen dienen. Grünflächen, Parkanlagen oder sonstige Außenanlagen wie Sportplätze oder Böschungsbereiche fallen hierbei nicht unter den Begriff der gärtnerischen Nutzung. Daher ist in diesen Bereichen der Schnittverbotszeitraum zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei zulässigen Schnittmaßnahmen immer die artenschutzrechtlichen Belange nach §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sind.
Um Unstimmigkeiten bezüglich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte oder der Definition von zulässigen Schnittmaßnahmen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzten.
Kontakt
Für Fragen steht das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel zur Verfügung.
Altmarkkreis Salzwedel | Umweltamt | Karl-Marx-Straße 15| 29410 Hansestadt Salzwedel
Tel: 03901 840 7100| E-Mail: umweltamt@altmarkkreis.de
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