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Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet bei Rockenthin ist aufgehoben

Vogelgrippe | | Geflügel in den Ortsteilen Andorf, Cheine, Darsekau, Hestedt, Rockenthin und Seebenau darf nach draußen

Nachdem am 21.02.2017 erstmals bei einem im Altmarkkreis Salzwedel tot aufgefundenen Mäusebussard die hochpathogene Geflügelpest vom Typ H5N8 amtlich festgestellt worden ist, wurde per Allgemeinverfügung ein 1 km Sperrbezirk und ein 3 km Beobachtungsgebiet bei Rockenthin eingerichtet.

Für die Dauer von 21 Tagen wurden zur Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz vor der Ausbreitung verschiedene Maßnahmen angeordnet - so z.B. auch die Untersagung des freien Umherlaufens von Hunden und Katzen.

Der Altmarkkreis Salzwedel teilt mit, dass keine neuen Nachweise von Geflügelpest in diesem Bereich festgestellt wurden. Die angeordneten Maßnahmen haben bewirkt, dass der Erreger sich nicht weiter ausbreiten konnte. Alle angeordneten Maßnahmen für die Wildvogelgeflügelpest bei Rockenthin werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der eingerichtete Sperrbezirk und das Beobachtungsbiet werKarte Sperrbezirk und Beobachtungsgebietden beendet.

Geflügel darf nun auch wieder in den Ortsteilen Andorf, Cheine, Darsekau, Hestedt, Rockenthin und Seebenau an die frische Luft, da mit dem Ende des Sperr- und Beobachtungsgebietes auch die Anordnung der Aufstallung aufgehoben wird.

Weitere Informationen erhalten Bürger beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 03901-840 416 | Mail: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de.

Anlage: Abbildung : Sperr- und Beobachtungsgebiet Rockenthin im Altmarkkreis Salzwedel (Die rote Linie beinhaltet den ehemaligen Sperrbezirk. Die blaue Linie kennzeichnet das ehemalige Beobachtungsgebiet)

 

Für den Altmarkkreis Salzwedel ist die Stallpflicht noch nicht in allen Gebieten aufgehoben !!!!


Hier finden Sie die PM zu den noch bestehenden Schutzgebieten mit Aufstallungsgebot im Altmarkkreis Salzwedel.