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Abwägung zusätzlicher Windgebiete fortgesetzt

Einige Bürger und Bürgerinnen nutzten die Einwohnerfragestunde, um offene Fragen zu klären (c) AMKRegionalversammlung arbeitete weiter an der Neuaufstellung des Regionalplans 2027

Altmarkkreis Salzwedel, 29.04.2026: Am gestrigen Dienstag, 28. April 2026, fand im Kulturhaus Salzwedel die 103. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die weitere Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung in der Region.
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Möglichkeit, aktiv mitzuentscheiden, welche Flächen künftig für den Bau von Windkraftanlagen genutzt werden dürfen. Damit kommt der Regionalversammlung eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der regionalen Energiewende zu.

Die Sitzung wurde von Landrat Steve Kanitz geleitet. Rund 80 Besucherinnen und Besucher verfolgten die Veranstaltung vor Ort. Ein Teil der Anwesenden nutzte im Rahmen der Einwohnerfragestunde die Gelegenheit, eigene Perspektiven einzubringen und offene Fragen zu klären. Der Austausch machte deutlich, dass das Thema Windenergie viele Menschen in der Region unmittelbar betrifft und auf großes öffentliches Landrat Kanitz führte durch die Regionalveranstaltung (c) AMKInteresse stößt.

Die Regionalversammlung stimmte über Anträge der Mitglieder und Vorschläge der Geschäftsstelle ab. Dabei wurden 452 Hektar für neue Flächen für Windenergienutzung in den 2. Entwurf des REP Altmark 2027 aufgenommen. 
Unter Berücksichtigung des Flächenziels fehlen noch ca. 400 Hektar.

Landrat Kanitz schlug vor, sich in der nächsten Sitzung noch einmal mit bestehenden und gleichzeitig bereits bebauten Flächen zu beschäftigen und die gemeindliche Planung nachmals hinzuzuziehen. Andernfalls müssten weitere Flächen abgewogen werden, die bisher noch nicht in Betracht gezogen wurden.
Die nächste Sitzung zur weiteren Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung findet am 24. Juni 2026 statt.

Landrat Steve Kanitz erklärte im Nachgang der Regionalversammlung: „Mit der Abwägung in Die Regionalversammlung stimmte über Anträge der Mitglieder und Vorschläge der Geschäftsstelle ab (c) AMKder heutigen 103. Regionalversammlung sind wir dem Flächenziel in der Region, an das wir durch gesetzliche Vorgaben gebunden sind, einen wichtigen Schritt vorangekommen. Entscheidend ist, dass wir die Entwicklung der Windenergie in der Altmark weiterhin aktiv, verantwortungsvoll und auch im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten.“

Hintergrund
Die Altmark hat bis zum 31. Dezember 2027 die Möglichkeit, eigenständig zu bestimmen, welche Gebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden dürfen und welche nicht. Gemäß dem Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis Ende 2027 insgesamt 1,9 Prozent ihrer Fläche für Windkraft bereitstellen, bis zum 31. Dezember 2033 steigt dieser Anteil auf 2,3 Prozent an. Grundsätzlich dient diese Festlegung dazu, die Altmark sowie den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Landschaft zu bewahren und zugleich als Erholungsgebiet nutzbar zu halten. Sollte diese Frist versäumt werden, könnten bis zu 50 Prozent der Altmark-Fläche für Windenergieanlagen freigegeben werden, ohne dass Bürger, Organisationen oder Unternehmen daran mitwirken können. Dies soll durch das Erreichen der Flächenziele verhindert werden.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF