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Reformen treffen Frauen besonders – auch in der Altmark

(c) Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und GleichstellungsstellenGleichstellungsbeauftragte des Altmarkkreises Salzwedel unterstützt Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen

Altmarkkreis Salzwedel, 11.08.2026: Die aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie können sich gegenseitig verstärken – und damit insbesondere Frauen, Alleinerziehende und ihre Kinder unter zusätzlichen Druck setzen.

Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) in ihrer aktuellen Presseinformation hin:
https://www.gleichberechtigt.org/gesetzesvorhaben-der-bundesregierung-generalangriff-auf-frauen  

„Was bundespolitisch als einzelne Reform oder Einsparung erscheint, kann für Frauen vor Ort zu einer erheblichen Mehrfachbelastung werden“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte des Altmarkkreises Salzwedel. „Das gilt besonders für Alleinerziehende und Frauen, die neben ihrer Erwerbsarbeit Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen.“

Gerade im ländlichen Raum müsse deshalb genau hingeschaut werden, welche Folgen politische Entscheidungen für den Alltag von Frauen haben. Gleichstellung darf nicht erst dann eine Rolle spielen, wenn ein Gesetz beschlossen ist. Die Auswirkungen auf Frauen und Männer müssen bereits bei der Gesetzgebung geprüft werden.

Unterhaltsvorschuss nicht auf dem Rücken von Kindern und Müttern kürzen
Besonders kritisch sieht die BAG die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 16 Jahren. Für Alleinerziehende kann dies eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten.
Die BAG fordert deshalb, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr weiterzuzahlen und gleichzeitig Strukturen zu schaffen, mit denen ausstehender Unterhalt konsequent bei den unterhaltspflichtigen Vätern eingefordert werden kann.

Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag
Für die Gleichstellungsbeauftragte ist klar: „Die Lebensrealität von Frauen muss bei politischen Reformen mitgedacht werden. Gleichstellung ist kein freiwilliges Zusatzthema, sondern Verfassungsauftrag.“

Sie unterstützt daher die Forderungen der BAG nach einem konsequenten Gleichstellungscheck bei der Gesetzesfolgenabschätzung, der Weiterzahlung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr und einer wirksameren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.