Petri Heil im Altmarkkreis Salzwedel | Jetzt anmelden
Altmarkkreis Salzwedel, 14.08.2024: Petri heil! Aufgepasst für alle diejenigen, die bei der kommenden Fischerprüfung des Altmarkkreises Salzwedel dabei sein wollen. Am Samstag, den 16.11.2024, findet um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, die Fischerprüfung statt.
Entsprechend der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung zusammen mit dem Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühr spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin, bis zum 16.10.2024, bei der Unteren Fischereibehörde des Altmarkkreises Salzwedel vorliegen. Im Vorfeld ist der Unteren Fischereibehörde die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang über einen Angelverein oder aber auch der Teilnahme an einem Online-Lehrgang inklusive Praxistag nachzuweisen.
Die Fischerprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Anträge sowie weitere Informationen
Altmarkkreis Salzwedel | Ordnungsamt | Untere Fischereibehörde | Haus II/Zimmer 18
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Hansestadt Salzwedel | Tel.: 03901 840 3306
fisch.jagd.waffe@altmarkkreis.de
Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung (Raubfisch) ist unter
www.altmarkkreis-salzwedel.de/Bürgerservice/Fischerprüfung zu finden.
Hintergrund
Das Angeln im Land Sachsen-Anhalt unterliegt grundsätzlich dem Fischereigesetz des Landes (FischG). Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere: Einen gültigen Fischereischein, auch „Angelschein“ genannt, den man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Unteren Fischereibehörde erhält und einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein. Dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt. Das sogenannte „Schwarzangeln“ ohne Papiere gilt als Wilddiebstahl und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z.B. einem Angelsportverein) erworben werden, wobei der Pächter nichtzwangsläufig auch weitere Rechte am Gewässer erwerben muss.
>> Hier der Antrag in PDF.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.