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Ordnungsämter & Polizei kontrollieren Maßnahmen

Präventionsarbeit statt Bußgeld | Appell an Einsicht & Vernunft

Altmarkkreis Salzwedel, 04.11.2020: Wie bereits angekündigt, kontrolliert der Landkreis ab dieser Woche die Einhaltung der bundeseinheitlichen Maßnahmen der 2. Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (VO) Sachsen-Anhalt. Damit wurde am gestrigen Dienstag begonnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises waren im Raum Klötze und Salzwedel unterwegs und haben im Rahmen ihrer allgemeinen  Kontrolltätigkeit auch konkrete Maßnahmen der VO überprüft. Die erste Auswertung fiel positiv aus - zur Beachtung der Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften gab es keine nennenswerten Beanstandungen.
Am Donnerstag werden Teams des Landkreises gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und der Polizei stichprobenhaft Schulen, Bushaltestellen, Geschäfte des Einzelhandels, Gaststätten und Gastronomiebetriebe in den Innenstädten von Salzwedel und Gardelegen bestreifen. Der Fokus liegt dabei auf Präventionsarbeit.

„In den letzten 14 Tagen gab es bei uns im Landkreis einen Zuwachs von mehr als 40 Neuinfektionen, soviel positive laborbestätigte Fälle hatten wir von März bis August nicht“, drückt Landrat Michael Ziche seine Sorge aus.
Der Landrat weiter: “Jeder muss die Sache ernst nehmen, darum steht bei den Kontrollen zunächst die
Aufklärung über die Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln im Umgang mit dem Corona-Virus im
Vordergrund. Es soll an die Vernunft appelliert werden. Schülerinnen und Schüler sowie auch die Erwachsenen sollen bei den Streifgängen für mögliche Gefahren sensibilisiert werden, ohne dass gleich ein Bußgeld verhängt werden muss. Nur bei den hartnäckigen Verweigerern wird auch die Verhängung von Bußgeldern geprüft“
.

Dem Landkreis ist bekannt, dass die Maskenpflicht in den Schulbussen vermehrt nicht mehr eingehalten wird. Gestern hat Landrat Michael Ziche mit diesem Hintergrund ein Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter mit dem Appell versandt, alle Schülerinnen und Schüler auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung vor und während der Nutzung der Schulbusse eindringlich aufmerksam zu machen. Beim Verstoß gegen die Maskenpflicht können Fahrschüler bei wiederholter Aufforderung von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Einhaltung der Maskenpflicht soll dazu beitragen, dass Schulen in nächster Zeit nicht erneut schließen müssen.

In der nächsten Woche werden die gemeinsamen Kontrollen fortgesetzt. Bei steigenden Infektionszahlen im Landkreis  wird, wie bereits angekündigt, über weitere einschränkende regionale Maßnahmen entschieden.

Hintergrund
2. Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020
§ 2a: Regelungen zu Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen
Im Zeitraum vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet.
Dabei darf die maximale Anzahl von zehn Personen nicht überschritten werden.
§ 3: Öffentlicher Personennahverkehr
Jeder Nutzer des ÖPNV und öffentlicher Fernverkehrsmittel hat eine textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 1Abs. 2 zu tragen.
§ 6a:  Regelungen zu Gaststätten
Vom 2.November 2020 bis 30.November 2020 sind Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. August 2014 (GVBl. LSA S.386, 443), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8.Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 360), für den Publikumsverkehr zu schließen.
§ 7a: Regelungen zu Ladengeschäften, Messen, Ausstellungen und Märkten
Abweichend von § 7 Abs. 1 dürfen vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 Messen, Ausstellungen, Spezial-, Weihnachts-und Jahrmärkte jeder Art nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Märkte zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs wie Bio-oder Wochenmärkte und Ladengeschäfte dürfen für den Publikumsbetrieb nur öffnen, wenn die betroffene Einrichtung über die Maßgaben des §7 Abs. 1 und 4 hinaus durch Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen sicherstellt, dass sich in den Räumlichkeiten sowie auf dem Außengelände je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhält.

Absage von Beratungsterminen
Alle vom Altmarkkreis Salzwedel und seinen Partnern im November 2020 geplanten Beratungen und Veranstaltungen  rund um das Thema Existenzgründung fallen Corona bedingt aus. Das betrifft auch die am 18. November in Gardelegen geplante Veranstaltung im Rahmen der Gründerwoche Deutschland. Sie wird auf einen späteren Zeitpunkt im kommenden Jahr verschoben. Fragen zum Thema beantwortet gerne Existenzgründungsberater Volker Lahmann telefonisch Tel.: 03901 840 347 oder per Mail: volker.lahmann@altmarkkreis-salzwedel.de.
Das betrifft auch den Beratungstermin der "Wirtschaftsförderung" am 24. November in Arendsee. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Zwischenzeitlich steht Frau Sylvia Stummer unter der Rufnummer 03901/ 840 823 oder per Mail: silvia.stummer@altmarkkreis-salzwedel.de für Fragen zur Verfügung.

Bild_c_AMK_Kontrollteams unterwegs


Hier gerne die Pressemitteilung als PDF.

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