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Öffentliche Bekanntmachung einer wasserrechtlichen Erlaubnis

Altmarkkreises Salzwedel

Öffentliche Bekanntmachung: über die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in 39619 Arendsee OT Binde

Am 11.03.2019 wurde zugunsten der Schweinezucht Binde GmbH, Fiener Straße 1 in 39307 Genthin OT Gladau durch den Altmarkkreis Salzwedel unter dem Aktenzeichen R7092003 die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz für folgende Gewässerbenutzung erteilt:

Art:
Einleitung von Abwasser in das Grundwasser
    
Zweck:
Beseitigung des in Arendsee, OT Binde, Schernikauer Straße 28a auf dem Grundstück Gemarkung Binde Flur 4 Flurstück 50/5 anfallenden, behandelten Abwassers aus der Filterrückspülung der Grundwasseraufbereitungsanlage des betrieblichen Wasserwerkes und des häuslichem Abwassers
    
Maß:
Einleitung von Abwasser in das Grundwasser über ein Versickerungsbecken, da-von
•    mechanisch- physikalisch behandeltes Abwasser aus der Filterrückspülung bis zu 24 m³/ d, 8760 m³/ a   und
•    biologisch behandeltes Abwasser bis zu 2,40 m³/d, 867,00 m³/a

Einleitstelle:
in ETRS89/UTM Zone 32N bei Nord= 5857852 und Ost=661270 (LS489)

Die wasserrechtliche Erlaubnis ergeht mit weiteren Inhalts- und Nebenbestimmungen.

Gem. § 4 Abs. 2 IZÜV i.V.m. § 10 Abs. 8 BImSchG liegt der Erlaubnisbescheid einschließlich seiner Begründung in der Zeit vom 09.05.2019 bis einschließlich 23.05.2019 bei der folgenden Behörde aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden.

Altmarkkreis Salzwedel
Umweltamt (Haus III)
Sachgebiet Wasserwirtschaft
Karl-Marx-Straße 16

Mo.    8:30-11:30 Uhr
Di.    8:30-11:30 Uhr / 13:00-18:00 Uhr
Do.    8:30-11:30 Uhr / 13:00-15:30 Uhr
Fr.    8:30-11:30 Uhr
 
29410 Salzwedel

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Erlaubnisbescheid ist auch auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel (Amtsblatt Nr. 5/2019 und Pressebereich) verfügbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die bekannte gemachte wasserrechtliche Erlaubnis kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Altmarkkreis Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32 in 29410 Salzwedel einzulegen.

Salzwedel, 10.04.2019

Ziche


Anschreiben an die Schweinezucht Binde GmbH zur Einsicht.