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Öffentliche Bekanntmachung

des Altmarkkreises Salzwedel über den Wegfall des Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Schweinezucht Binde GmbH in 39619 Arendsee OT Binde

Die Schweinezucht Binde GmbH, Fienerstraße 1 in 39307 Genthin OT Gladau beantragte beim Altmarkkreis Salzwedel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 ff WHG für die Einleitung von Abwasser ins Gewässer/ Grundwasser.

Am Standort der Schweineanlage in Arendsee OT Binde auf dem Flurstück 120 der Flur 4 der Gemarkung Binde sollen die gereinigten Sanitärabwässer und Filterrückspülwässer der betrieblichen Wasseraufbereitung über eine Muldenversickerung in das Grundwasser eingeleitet werden.

Die Antragunterlagen lagen im Zeitraum vom 27.09.2018 bis einschließlich 29.10.2018 beim Altmarkkreis Salzwedel, Sachgebiet Wasserwirtschaft, und bei der Stadt Arendsee, Bauamt, aus. Die Einwendefrist lief am 30.11.2018 ab. Einwendungen gegen das Vorhaben sind nicht erhoben worden bzw. nicht rechtzeitig eingegangen. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet der für den 15.01.2019 geplante Erörterungstermin nicht statt.


Salzwedel, 10.12.2018

gez. Ziche
Landrat



>> Hier zur Amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2018 vom 19.12. 2018.