Neue Amtsperiode 2019-2023 | Kreistag hat sieben Vertrauenspersonen für die Amtsgerichte im Altmarkkreis Salzwedel gewählt
Altmarkkreis Salzwedel, den 27.09.2018: Ab dem 01.01.2019 beginnt eine neue Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen an den Strafgerichten der Amtsgerichte Salzwedel und Gardelegen. Eine Amtsperiode beträgt fünf Jahre.
Die Mitwirkung interessierter und befähigter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich gewollt und vorgegeben. Die Lebens- und Berufserfahrung der ehrenamtlichen Richter, ihr Gemeinsinn und ihre Teilnahme an der Bewertung der vorliegenden Sachlagen tragen dazu bei, dass auch in der Rechtsprechung die Ausübung der Staatsgewalt „im Namen des Volkes“ erfolgt.
Eine Schöffenwahl beginnt mit der Aufstellung von Vorschlagslisten durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Aus den Vorschlagslisten wählt der Schöffenauswahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen. Der Schöffenauswahlausschuss besteht aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen. Die Vertrauenspersonen werden dann durch Kreistag gewählt.
Der Kreistag hat am 24.09.2018 auf Grundlage des § 40 Gerichtsverfassungsgesetz für die in den Amtsgerichten Gardelegen und Salzwedel durchzuführende Schöffenwahl jeweils sieben Personen aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes das Vertrauen ausgesprochen.
