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Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss gesucht

Interessensbekundungen bitte bis zum 31. Mai 2024

Altmarkkreis Salzwedel, 08.05.2024: Am 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts neue Vertretungen auf allen kommunalen Ebenen. Im Zuge dessen wird es auch zu einer neuen Zusammensetzung des Kreistages des Altmarkkreises Salzwedel und den nachgeordneten Fachausschüssen kommen. So ist u. a. der Jugendhilfeausschuss des Altmarkkreises Salzwedel für die kommende Wahlperiode 2024 bis 2029 neu zu wählen. Nach § 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder - und Jugendhilfe (SGB VIII) i. V. m. §§ 3 ff. Landesjugendhilfegesetz (LJHG) und § 5 Abs. 2 Satz 2 der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel werden sechs stimmberechtigte Mitglieder aus denen im Altmarkkreis Salzwedel wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewählt. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.

Zudem gehören gem. § 5 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder, neben dem Landrat und der Jugendamtsleitung, auch Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinschaft oder anderer religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften sowie Vertreter der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII an.

Interessenbekundungen können bis spätestens 31. Mai 2024 schriftlich im Altmarkkreis Salzwedel, Jugendamt, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel unter Angabe des Mitgliedes und dessen Stellvertreter eingereicht werden. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Tätigkeit. Ebenfalls ist für jedes Mitglied eine Bereitschaftserklärung abzugeben.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.