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Mehr geht nicht! Haushalt 2023 genehmigt

Landesverwaltungsamt hat am 12.01.2023 Genehmigung für die Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2023 erteilt | Haushalt damit ab 26.01.2023 vollziehbar | Investitionen von 7,8 Mio. Euro können umgesetzt werden

Altmarkkreis Salzwedel, 12.01.2023: Dem Altmarkkreis Salzwedel liegt seit heute die Genehmigung für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 vor. Mit Gültigkeit der Satzung kann damit ab 26.01.2023 in die planmäßige Bewirtschaftung der finanziellen Mittel übergegangen werden. In diesem Zuge ist die vorläufige Haushaltsführung, in der sich der Altmarkkreis Salzwedel seit Anfang des Jahres befindet, beendet. In der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes wird dem Landkreis bescheinigt, dauerhaft leistungsfähig zu sein. Die Ergebnisplanung des Kreishaushaltes ist durch Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen und auch die Schuldendienstquote ist im akzeptablen Bereich.

„Mehr geht nicht! Am 12. Dezember 2022 hat der Kreistag den Haushalt 2023 beschlossen  und am 12. Januar 2023 liegt bereits die Genehmigung dafür vor, darüber freue ich mich sehr“,  sagt Landrat Steve Kanitz. „Trotz vieler offener Fragen zu den Energiekosten oder dem Bürgergeld, ist der Altmarkkreis einer der wenigen Landkreise, die einen Haushalt aufgestellt haben. Mein Ziel ist es nun, die geplanten Investitionen schnellstmöglich umzusetzen. Auch die anderen Vorhaben, die in diesem Haushalt eingepreist sind, können durch die Fachbereiche nun geplant und realisiert werden.“, so der Landrat zum aktuellen Plan. „Für diesen Kraftakt gilt allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen und den Kreistagsmitgliedern mein Dank“, ist es Steve Kanitz wichtig weiterzugeben.

Mit der Genehmigung des Haushaltes sind auch die geplanten Kreditaufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen genehmigt worden sowie die Erhöhung der Kreisumlage.

"Das Landesverwaltungsamt geht in seiner Prüfung auch auf die Erhöhung der Kreisumlage ein. Hier wird dem Landkreis bescheinigt, die gemeindlichen und kreislichen Finanzbedarfe miteinander in Einklang gebracht zu haben. Auch wird der umfangreiche Prozess, den der Landkreis im Vorfeld der Ermittlung der Hebesätze leistet, gewürdigt und klargestellt, dass gegenüber den Gemeinden die Selbstverwaltungsaufgaben nicht gefährdet sind.“ ergänzt Landrat Kanitz weiter.

Der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel hat den Haushalt 2023 einstimmig im Dezember beschlossen, dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungsbehörde lag dieser seit dem 14.12.2022 vor.  Nach der öffentlichen Bekanntmachung im nächsten Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel ist der Haushalt ab 26.01.2023 vollziehbar.

Zu den wichtigsten Investitionen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau & Kultur gehören:

  • Neubau des Wohnheims in der Nähe der Berufsbildenden Schule in Salzwedel in Höhe von zunächst 1.000.000 Euro und weiterer 5.000.000 Euro für die Folgejahre.
  • An der Sekundarschule Lessing in Salzwedel wird mit der Planung die Erneuerung der Raumzellen mit Gesamtkosten von 1.650.000 Euro geplant.
  • Gemeinsam mit der Stadt Gardelegen wird die Sanierung der Einbruchmeldeanlage an der Förderschule GBin Gardelegen in Höhe von 386.338 Euro umgesetzt.
  • Sowohl für das Gebäude der Berufsbildenden Schule in Salzwedel als auch an der Sporthalle wird der Brandschutz für jeweils 450.000 Euro ertüchtigt.
  • Gleiches ist an dem Jahn-Gymnasium in Salzwedel geplant. Hier sind 2023 50.000 Euro Planungskosten eingepreist, die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes soll 2024 erfolgen.
  • Für die Weiterführung der Errichtung der Raummodule in der Lessing Gemeinschaftsschule sind für das neue Haushaltsjahr erneut 100.000 Euro und für die Folgejahre in Summe 1.000.000 Euro geplant.
  • Im Bereich Tiefbau müssen 2023 vornehmlich die Investitionen des Jahres 2022 abgearbeitet werden, denn hier waren 2022 umfangreiche Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt vereinnahmt worden. Dazu gehören zwei Brücken: zunächst die Brücke an der K1117 bei Immekath in Höhe von 1.823.600 Euro und die Brücke an der K1122 bei Steimke für 1.425.884 Euro. Wichtige Straßenabschnitte aus diesem Jahr sind auf der K1393 das Verbindungsstück zwischen Siedentramm und der L20 für 843.184 Euro, auf der K1004 die Ortsverbindung zwischen der L10 und Klein Gartz für 1.195.000 sowie die Ortsverbindung der K1118 zwischen Stöckheim und Lüdelsen für 1.772.500 Euro. Zusätzlich wird aus eigenen Mitteln noch die Ortslage Molmke gemeinsam mit der Gemeinde Diesdorf gebaut.
  • Im Bereich Kultur werden für das Haushaltsjahr 2023 350.000 Euro für die Errichtung der Technikscheune im Freilichtmuseum Diesdorf mit 80 %iger Förderung und 100.000 Euro für die Sanierung des Marstallgebäudes (Propstei) mit einer 60 %igen Förderung eingeplant.

Konkret gestaltet sich die Haushaltssituation für das Jahr 2023 in der Planung wie folgt:
 

Eckdaten des Haushaltes 2023

Ergebnisplan

Ordentliche Erträge

 

143.784.682 €

Ordentliche Aufwendungen

 

147.534.682 €

Geplantes Jahresergebnis

 

-3.750.000 €

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

139.271.239 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

143.440.635 €

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

-4.169.396

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

3.595.893 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

7.795.893 €

Saldo aus Investitionstätigkeit

 

-4.200.000 €

 

 

 

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag

 

-8.369.396 €

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme)

 

15.888.900 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredittilgung)

 

13.528.900 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

 

2.360.000 €

 

 

 

Änderung des Finanzmittelbestandes

 

                             -6.009.396 €

Mehr:
Der Haushaltsplan umfasst Erträge in Höhe von 143.784.682 Euro und Aufwendungen in Höhe von 147.534.682 Euro. Die fehlenden 3.750.000 Euro werden aus der Rücklage aus Vorjahren gedeckt. Es sind außerdem investive Auszahlungen von 7.795.893 Euro veranschlagt. Genehmigungspflichtige Teile waren die Kreditaufnahme in Höhe von 4.200.000 Euro, die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.260.810 Euro sowie die Erhöhung der Hebesätze für die Kreisumlage von 39,0 % auf 40,5 %. Der Höchstbetrag für Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit übersteigt nicht die gesetzlich festgeschriebene Grenze und ist damit auch nicht genehmigungspflichtig.

Hier gerne die Pressemitteilung.