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Landratswahl am 6. März im Altmarkkreis Salzwedel

Vorstellung der Kandidaten | Wahlabend: Öffentliche Präsentation ab 18:00 Uhr in der Kreisverwaltung in Salzwedel | K.-Marx-Str. 32 | Sitzungsraum „Stadt Salzwedel“

Bild_©_Amk: v.r. Andreas Kluge, Steve Kanitz, Hans Bülow, Ingolf ArndtAltmarkkreis Salzwedel, 24.02.2022. Am 06. März sind rund 70.700 Wahlberechtigte im Altmarkkreis Salzwedel aufgerufen einen neuen Landrat zu wählen. Den vier zugelassenen Bewerbern wurde am 21.02.2022 in der Sporthalle der Berufsbildenden Schulen die Gelegenheit gegeben, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Offene Kanal Salzwedel hat die Veranstaltung aufgezeichnet, die ab 25.02.2022 alle drei Stunden ausgestrahlt wird. Hier gerne der Online-Link dazu.

Nutzen Sie die Möglichkeit zu Ihrer Information und nehmen Sie Ihr Wahlrecht als demokratisches Grundrecht wahr, so der Appell des Kreiswahlleiter Matthias Baumann. Sie haben die Chance ihre Stimme zur Wahl eines neuen Landrates für den Altmarkkreis Salzwedel per Briefwahl oder am Sonntag, den 6. März 2022, im Wahllokal abzugeben.

Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde. Wichtig! Der Wahlbrief geht auch an Ihre Gemeinde zurück. Eine Auszählung der Wahlbriefe findet in den Einheitsgemeinden und der Verbandsgemeinde in gesonderten Briefwahlvorständen am Wahltag statt.

Am Wahlsonntag, den 6. März 2022 öffnen dann von 8 – 18 Uhr in den Einheitsgemeinden und der Verbandsgemeinde mit ihren acht Mitgliedsgemeinden des Altmarkkreises Salzwedel insgesamt 141 Wahllokale zur Stimmabgabe.

Die eingehenden Ergebnisse werden auf der Internetplattform des Altmarkkreises Salzwedel unter (buerger-presseservice/Wahlen/landratswahl-2022.aspx ) eingestellt.

Über die jeweils aktuellen Ergebnisstände am Wahlabend können sich interessierte Bürger ab 18 Uhr auch direkt in der Kreisverwaltung, Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, informieren. Die hierzu vorbereitete Wahlpräsentation wird im Sitzungsraum „Stadt Salzwedel“ zur Verfügung stehen.

Zugangsregelung
Entsprechend der derzeit gültigen Eindämmungsverordnung gelten für Zusammenkünfte von Personen, die der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Wahlen dienen, die allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 der 15. SARS-CoV-2-EindV. Das bedeutet insbesondere für den Veranstaltungsort, dass bis zum Platz bzw. vom Platz weg ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Am Platz kann dieser abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist. 

Weitere Infos zu den Veröffentlichungen des Kreiswahlleiters zur Landratswahl am 06. März 2022 sind auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/buerger-undpresseservice/wahlen zu finden.

Hier gerne die Pressemitteilung.