Feierliche Veranstaltung zur Übergabe der Einbürgerungsurkunden in der Kreisverwaltung
Altmarkkreis Salzwedel, 20.09.2023: Am gestrigen Dienstag um 14 Uhr begrüßte Landrat Steve Kanitz gut 15 geladene Gäste zur Einbürgerungsveranstaltung im Sitzungsaal Salzwedel der Kreisverwaltung. „Wenn ich mich hier umschaue, dann blicke ich in erwartungs- und hoffnungsvolle Gesichter.“, so Landrat Steve Kanitz. „Sie alle haben verschiedene Lebensgeschichten, Gründe und Wege, die Sie hierher nach Deutschland und letztendlich in unsere schöne Altmark geführt haben. Sie alle haben sich nach der Flucht hier erfolgreich ein neues Leben aufgebaut und sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entschieden. Zu diesem besonderen Schritt möchte ich Ihnen gratulieren und heiße Sie im Altmarkkreis Salzwedel herzlich willkommen.“
Im feierlichen Rahmen überreichte Landrat Steve Kanitz die Urkunden zur Einbürgerung an die Männer, Frauen und Kinder aus Syrien und Indien.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.
Die Kreismusikschule begleitete die feierliche Einbürgerungsveranstaltung musikalisch.
Einbürgerungsveranstaltungen werden im Altmarkkreis Salzwedel bereits seit 1992 durchgeführt.
Inklusive der heutigen Einbürgerungen konnten im Jahr 2023 schon 57 Menschen im Altmarkkreis Salzwedel willkommen geheißen werden.
Hintergrund zur Einbürgerung
Einen Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist
selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.
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