Feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden im Landratsamt
Altmarkkreis Salzwedel, 06.03.2024: Am gestrigen Dienstag war es endlich soweit: die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz und damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für 14 Männer, Frauen und Kinder in der Kreisverwaltung in Salzwedel.
„Die eigene Heimat zu verlassen und den Aufbruch in eine neue, teils ungewisse Zukunft zu wagen, ist ein großer Schritt, der häufig durch Flucht vor Krieg und Vertreibung aber auch durch die Hoffnung auf ein besseres, chancenreiches Leben und berufliche sowie familiäre Perspektiven bedingt ist“, so Landrat Steve Kanitz. „Umso schöner ist es zu sehen, wie Sie hier, in unserer schönen Altmark, eine neue Heimat gefunden haben, sich mit Mut und Engagement ein erfolgreiches Leben aufgebaut und sich für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entschieden haben. Zu diesem besonderen Schritt möchte ich Ihnen gratulieren und heiße Sie im Altmarkkreis Salzwedel herzlich willkommen.“
An der feierlichen Einbürgerungsveranstaltung nahmen Neubürgerinnen und Neubürger aus Syrien, Palästina, Afghanistan, Polen, Indien, dem Kosovo und der Ukraine teil und erhielten neben der Urkunde zur Einbürgerung auch eine Ausgabe des deutschen Grundgesetzes.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.
Musikalische Begleitung zur feierlichen Einbürgerungsveranstaltung erfolgte durch die Kreismusikschule.
Einbürgerungsveranstaltungen werden im Altmarkkreis Salzwedel bereits seit 1992 durchgeführt. Die gestrigen Einbürgerungen sind in 2024 die ersten, im vergangenen Jahr wurden insgesamt 76 Menschen im Altmarkkreis Salzwedel als Neubürgerinnen und Neubürger willkommen geheißen.
Hintergrund zur Einbürgerung
Einen Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.
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