Einbürgerungsurkunden wurden feierlich übergeben
Altmarkkreis Salzwedel, 29.11.2023: „Ein besseres Leben. Chancen für die Zukunft. Perspektiven für die Kleinsten. Vertreibung oder Flucht vor Krieg bzw. politischer Verfolgung. Migration hat viele Gesichter. Doch am Ende geht es immer darum, seine Heimat zu verlassen. Viele finden in anderen Länder eine Neue, manchmal, wie bei Ihnen, sogar dauerhaft.“, mit diesen Worten eröffnete Landrat Steve Kanitz die Einbürgerungsveranstaltung am gestrigen Dienstag. „Sie sind zu Nachbarn, Freunden oder Kollegen geworden, man teilt viele gemeinsame Werte, spricht dieselbe Sprache und hat sich erfolgreich ein Leben aufgebaut. Nun möchten Sie den nächsten Schritt gehen und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Ich freue mich, Sie dabei begleiten zu dürfen.“
17 geladene Gäste und zahlreiche Begleitpersonen konnte Landrat Steve Kanitz gestern zur Einbürgerungsveranstaltung im Sitzungsaal Salzwedel der Kreisverwaltung begrüßen
Im feierlichen Rahmen überreichte Landrat Steve Kanitz die Urkunden zur Einbürgerung sowie eine Ausgabe des deutschen Grundgesetztes an die Männer, Frauen und Kinder aus Syrien, Russland, Rumänien, Brasilien und Tschechien.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.
Die Kreismusikschule begleitete die feierliche Einbürgerungsveranstaltung musikalisch.
Einbürgerungsveranstaltungen werden im Altmarkkreis Salzwedel bereits seit 1992 durchgeführt.
Inklusive der heutigen Einbürgerungen konnten im Jahr 2023 schon 76 Menschen im Altmarkkreis Salzwedel willkommen geheißen werden.
Hintergrund zur Einbürgerung
Einen Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.
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