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Landrat Michael Ziche informiert in seiner 6. Pressekonferenz

6. Pressekonferenz | Änderungen der 5. Eindämmungsverordnung | Öffnung von Speisegaststätten ab 18.05.2020 | 26 Anträge liegen zur Prüfung vor

Altmarkkreis Salzwedel, 14.05.2020:  Seit gestern sind die Anträge zur Öffnung von Speisegasstätten auf der Homepage des Altmarkkreises online. Mehr als 165 Klicks konnten bisher schon registriert werden – 26 Anträge von Gastronomen zur Öffnung ihrer Gaststätten ab 18.05.2020 liegen bisher vor. Davon wurden bereits 14 positiv beschieden und werden noch heute per Mail an die Antragsteller versandt.

„Diese Regelung das Speisegaststätten ab 18.05.2020 wieder öffnen können, dafür habe ich beim Land von Anfang an plädiert. Das eine Öffnung vor dem 22.05.2020 nunmehr stets einer Genehmigung im Einzelfall bedarf, müssen wir zur Kenntnis nehmen und hier vor Ort umsetzen“, sagt Landrat Michael Ziche.
„Die Antragsformulare des Landkreises sind unkompliziert auszufüllen. Was natürlich für jeden Gastronomen, der seine Gaststätte ab 18.05.2020 öffnen möchte nicht einfach sein wird, ist ein entsprechendes Hygiene- und Raumaufteilungskonzept zu erstellen. Der Landkreis wird alle Anträge nach den Vorgaben genau prüfen, aber auch Hilfestellung geben“, fasst Michael Ziche zusammen.

In der durch die Landesregierung beschlossenen Fünften Corona-Eindämmungsverordnung wird der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes unterschiedlich geregelt. Bereits ab 18. Mai dürfen Speisewirtschaftsbetriebe öffnen, wenn der zuständige Landkreis auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts dieses im Einzelfall genehmigt.
Mit Bekanntwerden der Änderungen zur Fünften Corona-Eindämmungsverordnung hat der Altmarkkreis Salzwedel an einer Strategie zur Umsetzung gearbeitet. Antragsformulare wurden in Anlehnung des gemeinsamen Grundsatzpapiers für ein Hygienekonzept für die Gastronomie von Ministerium, DEHOGA, Tourismusverband und IHK konzipiert. Ferner wurden Personalstrukturen umgestellt, damit die Einzelverfügungen bis zum 18.05.2020 abgearbeitet werden können. Allerdings gilt, sofern eine Öffnung am 18.05.2020 gewünscht wird, muss der Antrag spätestens am 15.05.2020 um 12 Uhr vollständig vorliegen.

Die übrigen Speisewirtschaften dürfen dann am 22. Mai auf Anzeige öffnen, vorausgesetzt, sie beachten und setzen die Vorgaben des neu eingefügten § 6a Absatz 1 der 5. Eindämmungsverordnung um. Die Vorgaben entsprechen im Wesentlichen denen, die in Bezug auf die Öffnung ab 18.05.2020 beschrieben wurden. Schankwirtschaften, wie Kneipen und Bars, bleiben aber weiterhin geschlossen.

Inhalte des einzureichenden Raum- und Hygienekonzeptes für die Gastronomie sind:
1. Angaben über Art des Speisewirtschaftsbetriebes, Erlaubnis/Bescheinigung nach Gaststättengesetz LSA
2. Räumliche Verhältnisse des Gaststättenbetriebes mit Raumaufteilungskonzept
3. Hygienekonzept für Flächen - Publikumsverkehr
•    Dokumentieren von verstärkten Desinfektionsmöglichkeiten (WC, Arbeitsflächen, Tische u. Stühle)
•    Verpflichtendes Tragen von Mund- und Nasenschutz des Küchen und Servicepersonals
•    Keine Verwendung der üblichen Speisekarten, Verwendung von Tageskarten
•    Möglichst bargeldlose Bezahlung
•    Wechsel von Tischdecken und Stoffservietten nach jedem Gastbesuch
4. Alle Gäste werden für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst.
5. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern zu den Gästen anderer Tische müssen eingehalten. (z. B. Besetzung nur jeder 2. Tisch, kein Sitzangebot an Bars und Tresen, kein Büffetangebot).
6. Gäste- und Zugangsbeschränkungen sollen für fünf Personen reduziert werden; Ausnahme Familien mit Kindern, kein Tischverbund, maximale Aufenthaltsdauer von zwei Stunden für Gäste.
7. Einhaltung zusätzlicher Hygiene- und Reinigungsregelungen für Küche und Warenannahme.
8. Zusätzliche Festlegungen sind:
•    Öffnungszeiten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, Biergärten und Außenbereiche bis 20:00 Uhr.
•    Gäste mit jeglichen Erkältungssymptomen sind aus den Räumlichkeiten der Lokalität auszuschließen. Alle Gäste sind über die Verpflichtung zur Abstandsregelung sowie über die Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen durch gut sichtbare Aushänge zu informieren.

Allen sollte bewusst sein, dass die Einzelverfügung widerrufen wird, wenn Einzelmaßnahmen nicht vollständig eingehalten werden oder die Entwicklung von Neuinfektionen im Altmarkkreis Salzwedel dies erforderlich macht.

Der Altmarkkreis Salzwedel wird gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Einheits- und Verbandsgemeinden sowie der Polizei die Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls weitere Auflagen erteilen. Kontrolliert wird weiterhin die Einhaltung der Vorgaben der 5. Eindämmungsverordnung. Es besteht weiterhin eine Kontaktbeschränkung. So ist das Treffen von nunmehr mehr als 5 Personen – Familien ausgenommen – nicht erlaubt. Weiterhin nicht erlaubt ist z. B. das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

Der Altmarkkreis ist außerdem derzeit mit der Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für den 21.05.2020 befasst. Das bedeutet, dass zunächst eine Bewertung der Lage erfolgt. Wo sind z. B. sensible öffentliche Bereiche (Parks usw.)? Wo bedarf es einer intensiven Kontrolle zur Sicherstellung der Durchsetzung der 5. Eindämmungsverordnung. Wo ist insbesondere eine Kontrolle der Einhaltung der Maßgaben nach § 6a Abs. 1 bis 7 der 5. Eindämmungsverordnung geboten? Wie können alkoholbedingte Verstöße minimiert werden?
Entsprechend der Bewertung werden dann Maßnahmen definiert. Wer kontrolliert was, wann und wo - Polizei, Kommunen und Landkreis?
Insoweit erfolgt eine enge Abstimmung der Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit der Polizei.
Zwischen den Bürgermeisterinnen und den Bürgermeistern sowie dem Landrat bestand in der gestrigen Telefonkonferenz Einigkeit, hier den Kontrolldruck hochzuhalten.

Ab 22. Mai können dann auch Hotels und Pensionen wieder Touristen aus Sachsen-Anhalt empfangen.  Reisen zu touristischen Zwecken aus anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt bleiben zunächst bis 27. Mai untersagt.

Bild_(c)_AMK: 6. Pressekonferenz in der Kreisverwaltung


Hier die Pressemitteilung als PDF-Dokument.


Text & Bilder_(c)_AMK

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