Übergabe der Einbürgerungsurkunden in der Kreisverwaltung
Altmarkkreis Salzwedel, 08.08.2024: Am gestrigen Mittwoch war es endlich soweit: die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz und damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für 20 Männer, Frauen und Kinder in der Kreisverwaltung in Salzwedel.
„Viele von Ihnen, die hier heute die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, leben bereits seit vielen Jahren im Altmarkkreis Salzwedel. Sie alle hatten ganz unterschiedliche Lebenswege, Chancen und Perspektiven. Doch eines haben Sie gemeinsam: Sie haben es geschafft, sich hier ein neues Leben aufzubauen, sich zu integrieren, haben schulisch oder beruflich Fuß gefasst. Darauf können Sie stolz sein. Vor allem aber haben Sie alle lange auf diesen Moment gewartet.“, so Landrat Steve Kanitz. „Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunden an Sie möchte ich Ihnen gratulieren und heiße Sie im Altmarkkreis Salzwedel herzlich willkommen.“
An der feierlichen Einbürgerungsveranstaltung nahmen Neubürgerinnen und Neubürger aus Afghanistan, Albanien, Australien, Kambodscha, Kroatien, Pakistan, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Usbekistan und Vietnam teil und erhielten neben der Urkunde zur Einbürgerung auch eine Ausgabe des deutschen Grundgesetzes.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.
Musikalische Begleitung zur feierlichen Einbürgerungsveranstaltung erfolgte durch die Kreismusikschule.
Einbürgerungsveranstaltungen werden im Altmarkkreis Salzwedel bereits seit 1992 durchgeführt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 76 Menschen im Altmarkkreis Salzwedel als Neubürgerinnen und Neubürger willkommen geheißen. Mit der gestrigen Einbürgerungen erhielten bisher im Jahr 2024 34 Personen ihre Einbürgerungsurkunden.
Hintergrund zur Einbürgerung
Einen Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
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