Sachgebiet Veterinärwesen legt Zahlen zum Tierschutz offen
Altmarkkreis Salzwedel, 15.11.2023: Das Sachgebiet Veterinärwesen des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit ist neben der Überwachung von Tierseuchen auch für die Kontrolle und Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften im Altmarkkreis Salzwedel verantwortlich.
Beispielsweise ist im § 11 des Tierschutzgesetzes geregelt, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur nach behördlicher Erlaubnis durchgeführt werden dürfen. Das Sachgebiet Veterinärwesen erteilt diese Erlaubnisse und überprüft erlaubnispflichtige Betriebe. 2023 gab es rund 60 solcher Betriebe mit einer Genehmigung gemäß §11 des Tierschutzgesetzes im Altmarkkreis Salzwedel. Darunter waren Reit- und Fahrbetriebe, Betriebe für therapeutisches Reiten, Tierheime, Tierpensionen oder tierheimähnliche Einrichtungen, Hundezuchten, Hundetrainer, Zoofachhandel, sonstige Tierhandel, Schädlingsbekämpfer, Tierparks, Zirkusse und sonstige Zurschaustellungsbetriebe.
Daneben spielt der Tierschutz in gewerblichen Tierhaltungen eine große Rolle. So werden landwirtschaftliche Nutztierhaltungen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch Mitarbeitende des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit kontrolliert. Im Jahr 2022 lag die Anzahl der Nutztierhalter bei 518. Es fanden 95 tierschutzrechtliche Kontrollen statt.
Meist werden nur geringfügige Verstöße festgestellt. Die Mehrheit der Nutztierhalter wirkt positiv bei den Kontrollen mit und kleinste Verstöße werden umgehend abgestellt.
Aufgrund gravierendster Verstöße gegen das Tierschutzgesetz kann es jedoch auch bis zu einem Haltungs- und Betreuungsverbot für den Landwirt oder die Landwirtin kommen. So wurde auch 2022 einem Tierhalter landwirtschaftlicher Nutztiere ein Haltungsverbot für verschiedene Tierarten aufgrund erheblicher Vernachlässigung und nicht artgerechter Unterbringung der gehaltenen Tiere ausgesprochen.
Es stehen jedoch nicht nur gewerbliche und gewerbsmäßige Kontrollen im Fokus, sondern auch die Überprüfung privater Tierhaltungen. Im Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel gehen regelmäßig Bürgerbeschwerden zu nicht artgerechten Versorgungs- und Haltungsbedingungen von privat gehaltenen Tieren ein. So wurden im Jahr 2022 insgesamt 72 Bürgerbeschwerden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Veterinärwesen bearbeitet. Diese suchten die gemeldeten Tierhaltungen auf und führten Überprüfungen durch. Vielfach lagen keine oder nur geringfügige Tierschutzverstöße vor, denen kurzfristig abgeholfen werden konnte.
Aufgrund von massiven und teilweise wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen jedoch bisweilen auch gegen private Tierhalter Tierhaltungs- und Betreuungsverbote angeordnet werden. Im Jahr 2022 wurden gegen 5 Tierhalter entsprechende Haltungs- und Betreuungsverbote erlassen.
In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass aufgrund nicht artgerechter Tierhaltungen Tiere von Personen fortgenommen und anderweitig untergebracht werden müssen. So mussten im Mai 2022 beispielsweise einem Tierhalter fünf Pferde aufgrund erheblicher Vernachlässigung fortgenommen und anderweitig untergebracht werden. Der Tierhalter erhielt eine ordnungsrechtliche Verfügung mit einer Bestandsreduktion und Untersagung der Aufzucht von Jungpferden.
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