Informationen zum Artenschutz und Umgang mit dem einheimischen Insekt
Altmarkkreis Salzwedel, 06.07.2023: Auch in diesem Jahre gehen im Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel verstärkt Anrufe von besorgten Bürgern ein, die wissen wollen, wie man mit Hornissen in unmittelbarer Wohnumgebung umgehen soll.
Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) ist auf Grund ihrer akuten Bestandsgefährdung in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Tierart gelistet. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetzt ist es verboten Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Ebenso ist es verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen oder zu zerstören.
Vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen diese Verbote können mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Von vielen Bürgern werden Hornissen aufgrund der Größe und falscher Vorstellungen als „gefährliche Tiere“ eingestuft.
Die staatenbildende Hornisse ist im Gegensatz zur etwas aggressiveren Wespe allerdings ein sehr friedfertiges Insekt. Zu Stichen kommt es nur äußert selten. Hornissen fallen nicht wie lästige Wespen im Hochsommer auf der Terrasse über den Kuchen her, sie interessieren sich auch nicht für das Speiseeis der Kinder.
Auch wenn Hornissen nur in extremer Bedrängnis, wie zum Beispiel bei massiven Störungen im unmittelbaren Nestbereich, stechen, kann eine Umsiedlung oder gar das Abtöten des Nestes in Ausnahmefällen erforderlich sein. Gründe für eine Umsiedlung können z.B. Nester unmittelbar an Eingangsbereichen oder die potentielle Gefahr einer allergischen Reaktion sein.
Die Umsetzung oder die Tötung einer Hornissenansiedlung bedarf der Befreiung von den Verboten des § 44 Bundesnaturschutzgesetz und kann auf Antrag durch die untere Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel erteilt werden.
Der Antrag sollte neben einer Begründung der Notwendigkeit auch eine Beschreibung der Lage beinhalten. Eine genehmigte Umsiedlung oder Abtötung darf ausschließlich von Fachpersonal vorgenommen werden. Das Formular zur Antragsstellung finden Sie hier: wirtschaft-und-natur/natur-umweltschutz/umweltamt-untere-naturschutzbehoerde.aspx
Die Erteilung der Befreiung und die Leistungen für die Umsetzung bzw. das Abtöten sind kostenpflichtig und sind durch den Antragsteller zu tragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel. Ansprechpartner sind Herr Rabenstein: 03901-840 664, Benny.Rabenstein@Altmarkkreis-Salzwedel.de oder Herr Thiel: 03901-840 618, Felix.Thiel@Altmarkkreis-Salzwedel.de
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