Neue Regelsätze ab Januar 2023 | Ansprechpartner bleiben gleich
Zum 01. Januar 2023 tritt das Bürgergeld an die Stelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Einführung erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten: Zum Jahresanfang werden die Regelbedarfe erhöht, sog. Karenzzeiten für Unterkunftskosten angeordnet, ein höheres Schonvermögen berücksichtigt und eine Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt.
Zum 01. Juli 2023 treten dann Neuregelungen zur Weiterbildung und Qualifizierung, zur Zusammenarbeit im Rahmen der Eingliederung sowie geänderte Freibetragsregelungen bei Bezug von Einkommen in Kraft.
Personen, die laufende Leistungen des Jobcenters beziehen, profitieren automatisch von diesen Regelungen. Wer zuvor Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen hat, wird künftig Bürgergeld bekommen. Hierfür ist kein neuer Antrag notwendig.
Die neuen Regelbedarfe im Bürgergeld ergeben sich wie folgt:
Stufe
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Leistungsberechtige
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Höhe in Euro
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1
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Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte,
deren Partner minderjährig ist
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502
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2
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Regelbedarf für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft
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451
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3
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Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre
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402
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4
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Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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420
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5
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Regelbedarf für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
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348
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6
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für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
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318
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Die erhöhten Regelsätze werden an alle berechtigten Personen zum 01.01.2023 ausgezahlt.
Laufende Maßnahmen oder Weiterbildungen laufen nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter. Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter ändern sich nicht.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters werden Schritt für Schritt angepasst. Hierfür wurde eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 vorgesehen, in der die alten und neuen Begrifflichkeiten parallel verwendet werden können.
Weitere Hinweise zum Bürgergeldgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html
>> Hier die Pressemitteilung des Jobcenters Altmarkkreis Salzwedel in PDF.
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