Antragsfrist 16.09.2022 | bis zu 50.000 EUR Zuschuss für Privatpersonen und Unternehmen
Altmarkkreis Salzwedel, 24.08.2022: Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ruft zur Einreichung von Projektanträgen für den Förderbereich „Touristische Infrastruktur“ auf. Bis zum 16.09.2022 können die Anträge beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Antragstellung sollte die Möglichkeit einer Vorberatung im ALFF genutzt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Für gewerbliche Maßnahmen beträgt die Förderquote bis zu 35 % bei einer Förderhöchstsumme von 50.000 EUR. Gefördert werden insbesondere:
- Maßnahmen zum Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (Beherbergungseinrichtungen, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen etc.),
- Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastplätze, Hinweistafeln sowie
- Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Hier finden Sie alle Antragsunterlagen für das Förderprogramm ("FP 6315").
Kontakt:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Hauptsitz Stendal | Akazienweg 25 | 39576 Stendal
Telefon: 03931 633 0 | Mail: PoststelleSDL@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Außenstelle in Salzwedel | Goethestraße 3 + 5 | 29410 Salzwedel
Telefon: 03901 846 0 | Mail: PoststelleSAW@alff.mule.sachsen-anhalt.de
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.