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Informationszwischenstand zum Wasserentnahmeverbot

Erste Auswertung der Maßnahme | Thema Grundwasser immer wichtiger

Altmarkkreis Salzwedel, 18.07.2023:
Seit ca. einem Monat besteht das Wasserentnahmeverbot für Wasser aus Oberflächengewässern ganztägig und das Verbot der Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten sowie Sportanlagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr. Eine erste Auswertung zeigt eine positive Annahme des Wasserentnahmeverbots bei den Bürgerinnen und Bürgern und verdeutlicht die zukünftige Notwendigkeit weiterer Maßnahmen.

Wie ist der aktuelle Stand?
Der Blick auf den Dürremonitor zeigt es immer noch deutlich, der Altmarkkreis Salzwedel liegt in einem der Gebiete, die deutschlandweit am stärksten von der Dürre der letzten Jahre betroffen sind.
Viele kleinere Gewässer sind erneut trocken gefallen und auch der Arendsee hat weiterhin weniger Wasser als vor einem Jahr.
Die Hauptfließgewässer, z.B. Jeetze, Hartau, Dumme, Ohre, Milde, Untermilde und Secantsgraben führen noch Wasser, jedoch unterhalb, z.T. sehr weit unterhalb, des Niedrigwasserbereichs.
Um ein weiteres Trockenfallen unserer Gewässer zu verzögern, ist eine Entnahme mit technischen Hilfsmitteln weiterhin nicht zulässig. So wird gewährleistet, dass ein geringer Teil des Wassers aus den Bächen und Flüsse dem Grundwasser zugeführt wird.

Wie viel Regen ist gefallen?
Auffällig sind die territorialen Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden des Landkreises. Im nördlichen Raum rund um Salzwedel sind im letzten Monat 43 mm gefallen, der Süden kann dagegen auf stolze 90 mm verweisen!

Wie ist die Akzeptanz?
Erfreulicherweise wurde das Wasserentnahmeverbot sehr positiv und oftmals selbstverständlich aufgenommen. Die schnelle Akzeptanz und Rücksichtnahme sind unabdingbar für den perspektivischen Erfolg der Maßnahmen. Für die dargebrachte Wertschätzung des Wassers bedankt sich der Altmarkkreis Salzwedel.

Wie ist die Resonanz?
Zu Beginn gab es diverse Nachfragen der Presse. Zwischenzeitlich haben die benachbarten Landkreise ebenfalls Allgemeinverfügungen erlassen, die zum Teil weitreichender sind als im Altmarkkreis Salzwedel.
Häufigste Fragestellung war bisher, ob die landwirtschaftliche Beregnung auch dem Wasserentnahmeverbot unterliegt, deshalb hier ein kurzer Abriss dazu:
Beregnungswasserentnahmen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnisse werden nur erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass das Wasser in der beantragten Menge a) vorhanden und b) erforderlich ist und die Entnahme keine negative Auswirkung auf die Natur und benachbarte Entnahmen hat. Dies ist mittels hydrologischen Gutachten und mindestens Umweltverträglichkeitsvorprüfungen nachzuweisen.
Die erteilten Erlaubnisse enthalten dann Regelungen zu Entnahmeverboten in speziellen Witterungslagen und Tageszeiten sowie Stunden – und Mengenbegrenzungen.
Der Landkreis erwägt gegenwärtig, analog der Regelungen in den Landkreisen Stendal und Lüchow, hier im Rahmen einer gesonderten Verfügung noch weiter zu konkretisieren. Dabei sollen moderne, Wasser sparende und Verdunstung reduzierende Bewässerungsverfahren besser gestellt werden.
So kann einer gefühlten Ungleichbehandlung vorgebeugt werden.

Aussicht
Aus gegenwärtiger Sicht ist eine frühere Aufhebung des Entnahmeverbotes und der Beschränkungen nicht absehbar. Langfristig gesehen benötigen wir eine zusätzliche Jahreswassermenge, um die vorhandenen Defizite auszugleichen.

Wie soll nun mit der zunehmenden Wasserknappheit in Zukunft umgegangen werden?
Aufgabe ist es heute, den wertschätzenden und nachhaltigen Umgang mit dem Wasser zu etablieren. Der erste Schritt ist dazu, alle – denn Wassernutzer sind alle Bürgerinnen und Bürger – zu informieren und so zu sensibilisieren, dass der sparsame Umgang mit dem Wasser zur Normalität und Wasser allgemein nicht verschwendet wird. Dazu gehört auch der unverzügliche Beginn von Maßnahmen zum Wasserrückhalt in den Oberflächengewässern. Die flache Altmark mit zahlreichen Gewässern mit geringem Fließgefälle ist dafür sehr gut geeignet. Alte Stauanlagen könnten dazu unter Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie so weit wie möglich reaktiviert werden.

Ein weiteres Thema der nahen Zukunft wird sein, ob, wann und wie man Wasserentnahmen priorisieren und/oder weiter einschränken muss. Wichtig ist, dies nachvollziehbar zu gestalten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie jeder zum Wasser sparen beitragen kann.
Der Möglichkeit, wassersparende Produktionsmethoden zu nutzen oder eine Kreislaufführung von Wasser (auch in Wohngebäuden) durchzuführen, muss zukünftig mehr Beachtung geschenkt werden.
Neben der Landwirtschaft und Industrie und Gewerbe muss auch die Forstwirtschaft andere Strategien entwickeln, z.B. Waldumbau.

Thema ist auch die Nutzung von gereinigtem Abwasser, sei es zur Grundwasseranreicherung oder Bewässerung, jedoch unter Berücksichtigung der neuen rechtlicher Regelungen.

Schon heute muss ein zukunftsorientierter und nachhaltiger Umgang mit dem Wasser erfolgen und solche Projekte begonnen werden. Die Errichtung neuer, tieferer Brunnen, ist auf Dauer nicht zielführend.

Wertschätzung des Wassers 
Wie schwerwiegend die Grundwasserproblematik in den kommenden Monaten und Jahren ausfallen wird, wird sich zeigen. Klar ist jedoch: Das Thema Grundwasser wird immer wichtiger.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF