Last Minute-Aufruf des Integrationsamtes für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen | Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Auszubildenden mit Behinderungen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Junge Menschen mit Behinderungen haben es oft schwer, nach der Schule auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihre Ausbildung wird deshalb besonders gefördert. Das „Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen" unterstützt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Es verbessert die beruflichen Einstiegschancen und trägt somit zur Inklusion im Arbeitsleben bei.
Über das Programm für Auszubildende können Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Förderung erfolgt in 2 Etappen:
- der erste Teil der Förderung wird mit der Einreichung des unterzeichneten Ausbildungsvertrages nach Ablauf der Probezeit gewährt;
- der zweite Teil der Förderung wird gewährt, wenn das Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen wurde oder vertraglich endet.
Bei einer Übernahme im Anschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für mindestens 2 Jahre wird zusätzlich ein Bonus in Höhe von 2.000 Euro gezahlt. Ein Antrag auf Förderung ist grundsätzlich vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen.
Wenn Sie einen neuen Ausbildungsplatz für einen Menschen mit Behinderung schaffen möchten oder allgemeine Fragen zu besonderen Hilfsmitteln oder Unterstützungsmöglichkeiten haben, die zum Ausgleich einer Behinderung für die konkrete Berufsausbildung erforderlich sind, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes am Standort Magdeburg unter 0391 567-02 und am Standort Halle unter 0345 514-3629 sehr gern zur Verfügung.
>> Mehr Informationen auf der Internetseite des Integrationsamtes