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Heute ist Internationaler Frauentag

Das Thema des diesjährigen Frauentages: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Zur Wahl zu gehen und sich politisch beteiligen zu können, ist für Frauen in ganz Europa heute eine Selbstverständlichkeit. In diesem Jahr jährt sich zum 100. Mal der Tag, an dem das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland eingeführt wurde. Das Wahlrecht musste von den Frauen genauso hart erkämpft werden wie zuvor das allgemeine Wahlrecht für die Männer. Doch für die Frauen war der Weg dahin sehr viel länger.

Zum geschichtlichen Hintergrund:
Im Jahr 1850 war Frauen die Mitgliedschaft in politischen Vereinen und Verbänden noch verboten. Von Wahlen waren sie ausgeschlossen. Etwa zu diesem Zeitpunkt begannen erste Frauenrechtlerinnen die Rechte einzufordern, die die Männer schon besaßen. Etwa ab 1902 waren Frauen infolge einer Lockerung des Vereinsrechts befugt, an Veranstaltungen von Parteien teilzunehmen. Allerdings mussten sie sich in einem separaten Bereich aufhalten und durften nur zuhören, sich aber keinesfalls selbst beteiligen. 1904 gründete sich in Berlin der Weltbund für Frauenstimmrecht. Um 1908 war es den Frauen gestattet, sich an politischen Beratungen in Parteien und in Organisationen zu beteiligen. 1917 gründete sich der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht. Nach dem Ende des 1. Weltkriegs wurde 1918 die Weimarer Republik ausgerufen. Der Rat der Volksbeauftragten stellte das Regierungsprogramm vor, welches auch die Proklamation des Frauenwahlrechtes beinhaltete. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz in Kraft. Es enthielt Bestimmungen zum allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen. Wahlberechtigt waren ab diesem Zeitpunkt alle Frauen und Männer ab 20 Jahren. Im Jahr 1919 beteiligten sich zum ersten Mal Frauen an der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung. Etwa 90 % aller wahlberechtigten Frauen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Wahlbeteiligung war damit bei den Frauen um 1,7 % höher als bei den Männern. 300 Frauen hatten sich zur Wahl gestellt, 37 Frauen wurden schließlich gewählt. Insgesamt gab es 423 Abgeordnete. Marianne Weber (DDP) ergriff als erste Frau überhaupt bei der konstituierenden Sitzung am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus das Wort und wandte sich an ihre männlichen Kollegen: "Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube, sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind, als vielleicht die meisten von Ihnen glauben." Die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin war die erste Frau, die in der Weimarer Nationalversammlung am 19. Februar 1919 das Wort ergriff: "Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist." Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurden die Rechte der Frauen wieder eingeschränkt. Man verdrängte sie z. B. aus höheren Positionen, ließ sie nicht in die Parteiführung aufsteigen und schloss sie aus leitenden Ausschüssen aus. Den Frauen wurde vorrangig die Rolle als Hausfrau und Mutter zugeschrieben. Das passive Wahlrecht wurde den Frauen entzogen. Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde im gesamten derzeitigen Bundesgebiet das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wieder eingeführt. Artikel 3 des Grundgesetzes vom 13. Mai 1949 besagt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Männer und Frauen haben das gleiche aktive und passive Wahlrecht.

Heute im Kreishaus:
Heute wurde im Foyer des Hauses I (Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Hansestadt Salzwedel) die Fahne der Vernetzungsstelle Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. ausgehängt. Dazu gesellt sich ein Info-Stand mit passenden Materialien zum Thema.

PRESSEBILD: Frauentagsfahne mit Infostand im Foyer des Haupthauses, c AMK
PRESSEBILD: Plakatwand am Infostand, c AMK