Am 11.01.2024 hat das Landesverwaltungsamt die Genehmigung erteilt | Haushalt ab 31.01.2024 vollziehbar | Umsetzung der geplanten Investitionen in Höhe von 9,9 .Mio. Euro steht somit nichts mehr im Wege
Altmarkkreis Salzwedel, 19.01.2024: Am 11.01.2024 ging bei der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel die Genehmigung für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 ein. Somit kann ab dem 31.01.2024 mit der planmäßigen Bewirtschaftung der finanziellen Mittel begonnen werden und die vorläufige Haushaltsführung, welche seit Anfang Januar galt, ist damit beendet. Aus der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes geht hervor, dass der Altmarkkreis dauerhaft leistungsfähig ist. Der Ergebnishaushalt konnte mit Hilfe der Entnahme aus der Rücklage erzielt werden.
„Auch in diesem Jahr hat die Kreisverwaltung es geschafft eine Haushaltsgenehmigung gleich zu Beginn des neuen Haushaltsjahres zu erhalten.“ freut sich der Landrat über die vorliegende Genehmigung. „Im Rahmen der Haushalsplanung 2024 gab es einen umfangreichen Beteiligungsprozess der Städte und Gemeinden. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Finanzbedarf der Gemeinden und des Kreises. Nach einer umfassenden Abwägung konnte der Hebesatz der Kreisumlage auf Vorjahresniveau gehalten werden.“ teilt Landrat Kanitz mit. „Somit ist die grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Investitionen im neuen Haushaltsjahr gegeben.“ so der Landrat weiter.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung im nächsten Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel ist der Haushalt ab 31.01.2024 vollziehbar.
Die wichtigsten Investitionen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Kultur in 2024 gehören:
- 1,5 Mio. Euro für den Neubau des Wohnheimes, für die Folgejahre sind an dieser Stelle noch weitere 10,5 Mio. Euro eingepreist. Dem ggü. stehen Fördermittel in Höhe von 5,5 Mio. Euro
- Ein weiteres großes Projekt im Bereich Hochbau ist die Errichtung der zusätzlichen Raumzellen an der Gemeinschaftsschule Lessing in Salzwedel. Diese Investition schlägt mit einer Gesamtsumme von 6,25 Mio. Euro zu Buche. Wovon 250.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2024 und 6,0 Mio. Euro auf die Folgejahre abfallen. Derzeit gibt es keine Aussicht auf Fördermittel.
- Das Feuerwehrtechnische Zentrum soll für 800.000 Euro umgebaut und modernisiert werden.
- Auch der Bereich Brandschutz an den Schulen wurde im Haushalt 2024 berücksichtigt. Im Jahn Gymnasium wurden 1,9 Mio. Euro und in Sporthalle der BBS 200.000 Euro für die Ertüchtigung Brandschutz bereitgestellt.
- Für Investitionen in erneuerbare Energie sind 400.000 Euro eingeplant. Hier soll das Dach des Altbaus der Kreisverwaltung mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Damit sollen die Energiekosten dauerhaft reduziert werden.
- Im Kulturbereich werden verschiedene Projekte umgesetzt. Dies ist u.a. die Errichtung einer Technikscheune für 350.000 Euro. Weitere Projekte sind geplant und mit Fördermitteln (Quote 80%, derzeit) untersetzt.
- Im Bereich Tiefbau sind alle geplanten Investitionen zu 100 % durch Fördergelder finanziert. Geplant ist hier ein Teilstück auf der K1.386 zwischen der B71 und Cheinitz-Zethlingen für 795.000 Euro. Weiterhin sind 347.223 Euro für die K1.088 zwischen Kalbe (Milde) und dem Abzweig Vahrholz veranschlagt. Die K1.386 OV Badel-Zierau und die K1.088 Abzweig Vahrholz/Bühne schlagen mit jeweils 300.000 Euro zu Buche. 500.000 Euro sind für die K1.120 bei Molmke eingeplant.
Zum Hintergrund:
Der Haushaltsplan wurde im Kreistag am 11.12.2023 beschlossen und ging am 13.12.2023 im Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde ein. Der Haushaltsplan umfasste Erträge in Höhe von 160.599.442 Euro und Aufwendungen in Höhe von 168.099.442 Euro. Die fehlenden 7,5 Mio. Euro werden aus der Rücklage aus Vorjahren entnommen. Weiterhin sind Auszahlungen für Investitionen von 9.979.878 Euro geplant; dem gegenüber stehen Einzahlungen von 6.778.878 Euro. Genehmigungspflichtige Bestandteile des Haushaltes waren die Kreditaufnahme in Höhe von 3.200.000 Euro sowie die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.455.100 Euro. Der Kredit zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit überschreitet die gesetzliche Grenze nicht und unterliegt somit nicht der Genehmigungspflicht.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.