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Grundwasser schützen bei langanhaltender Trockenheit

Hinweise des Umweltamtes zur Errichtung eines eigenen Brunnens

Altmarkkreis Salzwedel, 24.07.2019: Die aktuellen Pegelstände unserer Oberflächengewässer zeigen, dass die langanhaltende Trockenheit des letzten Jahres noch Auswirkungen hat. Die bisherigen Niederschlagsmengen haben die Defizite leider noch nicht beseitigt. Daher denken viele Bürgerinnen und Bürger darüber nach, sich einen eigenen Brunnen bohren zu lassen.

Auf Grund vermehrter Anfragen möchte das Umweltamt folgende Hinweise zur Errichtung eines Brunnens geben:

  1. Nicht überall ist eine Brunnenbohrung zulässig. So ist es z.B. verboten in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, an Oberflächengewässern und Altlastenstandorten Brunnen zur Grundwassergewinnung abzuteufen (niederzubringen).
  2. Wird beabsichtigt, einen Brunnen zu errichten oder errichten zu lassen, ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten eine Bohranzeige über das Portal http://www.geodaten.lagb.sachsen-anhalt.de/geothermie zu erstellen. Als Grund ist „sonstige Bohrung“ anzuklicken*. Die Bohranzeige ist auszudrucken, zu unterschreiben und mit den aufgeführten Unterlagen an den Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde zu senden.
    * Zu den anzeigepflichtigen Vorhaben gehören auch Wärmepumpenanlagen (Geothermie). Dazu gibt es einen gesonderten Button (Geothermieanlage).
  3. Die Art der Nutzung des Brunnens ist ausschlaggebend dafür, ob für die Entnahme aus dem Brunnen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Dazu wird eine Rücksprache mit dem Umweltamt empfohlen. Ein Antragsformblatt ist ebenfalls online abrufbar, auf der Website des Altmarkkreises Salzwedel zu finden, unter: altmarkkreis-salzwedel.de/wirtschaft-und-natur-umweltschutz/untere-wasserbehörde-wasserschutzgebiete. Formular:  "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Entnahme von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser § 9 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 WHG". LINK zum Antrag: PortalData/1/Resources/wirtschaft/dokumente/wasserwirtschaft/7_Antrag_Entnahme_Grundwasser_und_oder_Oberflaechenwasser.pdf

Kontakt & Ansprechpartner
Bürgerinnen und Bürger die über keinen Internetzgang verfügen, können sich hinsichtlich der notwendigen Formulare und weiterer Fragen gerne auch direkt an das Umweltamt wenden.

Umweltamt | Untere Wasserbehörde
Karl-Marx-Str. 16 | 29410 Hansestadt Salzwedel
Tel.: 03901 840 673/678 | E-Mail: untere.wasserbehoerde@altmarkkreis-salzwedel.de

Hier gerne die Pressemitteilung als PDF-Dokument.

Text & Bilder_c_AMK



Das Presseteam des Altmarkkreises Salzwedel
Birgit Eurich & Amanda Hasenfusz
Altmarkkreis Salzwedel | Pressestelle
Zimmer 310 Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Hansestadt Salzwedel
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