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Grundstücksverkehrsordnung ändert sich

Änderungen der Grundstücksverkehrsordnung zum 1. Juli 2018
Grundstücksverkehr in den neuen Bundesländern soll erheblich erleichtert werden

Altmarkkreis Salzwedel, 20.06.2018: Am 1. Juli 2018 treten gesetzliche Änderungen der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft, die den Grundstücksverkehr in den neuen Bundesländern erheblich erleichtern sollen.

Intention der gesetzlichen Änderungen ist es, den nicht mit Rückübertragungsansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensgesetz (VermG) belasteten Grundstücken ab dem 1. Juli 2018 eine unbeschränkte Teilnahme am Grundstücksverkehr zu ermöglichen.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen identifiziert die jeweils zuständige Behörde die Grundstücke, für die ein noch unerledigter Rückgabeantrag vorliegt, und sichert einen etwaigen Rückgabeanspruch mit einem „Anmeldevermerk“ (§ 30b VermG) im Grundbuch. Künftig wird nur noch für die Grundstücke, für die ein Anmeldevermerk im Grundbuch eingetragen wurde, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforderlich sein. In allen anderen Fällen wird von einer Genehmigungspflicht abgesehen. In diesen Fällen können Grundstücke ohne weitere Prüfungen veräußert werden.

Der Altmarkkreis Salzwedel bittet daher alle Notare, durch Einsicht in das digitale Grundbuch zu prüfen, ob ein Antrag entsprechend der GVO überhaupt noch notwendig erscheint.  Ob ein Antrag auf Rückübertragung für ein Grundstück vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach den entsprechenden Eintragungen im jeweiligen Grundbuch.

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Rechtsamt des Altmarkkreises Salzwedel | Sachgebiet Vergabestelle, Grundstücksverkehrsangelegenheiten, Rechtsberatung.
Heike Lüttge

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