Wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die neue LEADER-Förderperiode
Altmarkkreis Salzwedel, 18.03.2022: Das Land Sachsen-Anhalt bestimmt für die Förderperiode 2021-2027 neue Strukturen zur Umsetzung des EU-Förderansatzes LEADER/CLLD. Dazu wurde am 01.11.2021 ein Wettbewerb zur Auswahl der künftigen Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) ausgerufen. Interessierte Gruppen können bis zum 01.08.2022 ihre Konzepte für die Umsetzung des Förderansatzes in ihrem Wirkungsgebiet einreichen. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen LAG ist die Zuordnung zu einer konkreten Rechtsperson. In der Praxis wird es daher für jede LAG einen entsprechenden Trägerverein geben.
Im Altmarkkreis Salzwedel hat sich seit 2020 ein Bündnis für die Bildung einer LAG "Westliche Altmark" formiert. Mittlerweile umfasst dieses 32 Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Einheitsgemeinden Hansestadt Gardelegen, Hansestadt Salzwedel, Stadt Arendsee (Altmark) und Stadt Klötze, die Mitgliedsgemeinden Flecken Apenburg-Winterfeld, Beetzendorf, Dähre, Flecken Diesdorf, Jübar, Kuhfelde, Rohrberg und Wallstawe sowie den Altmarkkreis Salzwedel.
Aus dem Bündnis wurde eine sogenannte Initiativgruppe mit Vertretern aus Kommunen und Vereinen für die operative Vorbereitung der Wettbewerbsbeteiligung bestimmt. Im Ergebnis wurde u.a. eine gebündelte Interessenbekundung an das Land Sachsen-Anhalt übergeben und ein Satzungsentwurf für den zu gründenden Trägerverein erarbeitet. Die Gründungsversammlung des LAG „Westliche Altmark“ e. V. wird am 29. März, ab 18 Uhr im Kulturhaus der Hansestadt Salzwedel stattfinden. Geladen sind alle Partner, die eine Interessenbekundung zur Mitwirkung in der neuen LAG abgegeben haben.
Zu den ersten Aufgaben des neuen Vereins wird die Begleitung der Erstellung der sogenannten Lokalen Entwicklungsstrategie gehören. Die Erarbeitung soll ab April unter systematischer Einbindung der Bündnispartner und unter Berücksichtigung bestehender regionalspezifischer Entwicklungskonzepte durch ein beauftragtes Planungsbüro erfolgen. Der fertige Wettbewerbsbeitrag ist bis Ende Juli 2022 beim Land einzureichen, wo man von einer Prüfung bis Ende November ausgeht. Die Genehmigung der neuen LAGn durch das Land soll zum Jahresende 2022 erfolgen.
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