Impfangebot für Bürgerinnen & Bürger am 06.10.2022 im Gesundheitsamt
Altmarkkreis Salzwedel, 27.09.2022: Mit sinkenden Temperaturen steigen jährlich die Virusinfektionen.
Die Corona-Neuinfektionen haben sich in den letzten zwei Wochen wieder verdoppelt, dabei ist die Altersgruppe der 40 bis 60-Jährigen von den Neuinfektionen im Besonderen betroffen. Aktuell ist der Omikron-Subtyb BA 5 die dominante Virus-Variante im Kreisgebiet.
Das RKI empfiehlt die Grippeschutzimpfung besonders für Risikogruppen. Interessierten bietet das Gesundheitsamt deshalb auch in diesem Jahr wieder Impfungen gegen die Grippe an, ausgenommen sind Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren.
Tag & Zeit: Donnerstag, 06.10.2022 | 8.00 – 11.30 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr
Ort: Kreisverwaltung | Gesundheitsamt | Nebengebäude Haus II | Erdgeschoss | Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Hansestadt Salzwedel
Es wird auf die Einhaltung der AHL-Regeln mit Maskenpflicht im Gebäude des Gesundheitsamtes hingewiesen.
Mehr zur Virusgrippe:
Die Virusgrippe ist eine Erkrankung, die sich durch Übertragung von Viren durch Tröpfchen oder direktem Kontakt sehr schnell verbreiten kann. Die größte Ansteckungsgefahr besteht in der kalten Jahreszeit zwischen Oktober und März. Sie wird durch verschiedene Virusstämme verursacht, die sich jedes Jahr ändern können. Darum sollte jedes Jahr geimpft werden.
Der Grippeimpfstoff kann keine Grippeerkrankung hervorrufen, da er keine vermehrungsfähigen Erreger enthält. Da das Virus sich leicht ändern kann, werden die Impfstoffe jedes Jahr entsprechend angepasst, um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen. Laut Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) erfolgt in diesem Jahr die Impfung mit einem quadrivalenten (vierfach) Influenzaimpfstoff.
Wer sollte sich impfen lassen?
● alle Personen ab 60 Jahre
● Schwangere (nach der 12. SSW)
● Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
● Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
● Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
● Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel & Wildvögeln
Bürgerinnen & Bürger, die sich impfen lassen möchten, sollten daran denken ihre Chipkarte und alle vorhandenen Impfunterlagen mitzubringen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern. Es werden gleichzeitig eine Überprüfung des gesamten Impfschutzes und soweit vorrätig Auffrischimpfungen angeboten.
Hier gerne die Pressemitteilung.
