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Für den Grippeschutz ist es noch nicht zu spät!

Altmarkkreis Salzwedel, 13.11.2019: Aufgrund häufiger Nachfrage bietet das Gesundheitsamt für alle die, die bisher keine Grippeschutzimpfung erhalten haben, einen weiteren Termin zur Grippeschutzimpfung in Gardelegen an.

Tag & Zeit:    18.11.2019 | 9:00 – 13:00 Uhr
Ort:                 Altmarkkreis Salzwedel | Gesundheitsamt  Außenstelle Gardelegen
                        39638 Gardelegen | Philipp-Müller-Str. 18 | Raum 2.16
                        Bitte den Impfausweis und die Chipkarte mitbringen.

Mehr zur Virusgrippe:
Die Virusgrippe ist eine Erkrankung, die sich durch Übertragung von Viren durch Tröpfchen oder direktem Kontakt sehr schnell verbreiten kann. Die größte Ansteckungsgefahr besteht in der kalten Jahreszeit zwischen Oktober und März. Sie wird durch verschiedene Virusstämme verursacht, die sich jedes Jahr ändern können. Darum sollte jedes Jahr geimpft werden.

Der Grippeimpfstoff kann keine Grippeerkrankung hervorrufen, da er keine vermehrungsfähigen Erreger enthält. Da das Virus sich leicht ändern kann, werden die Impfstoffe jedes Jahr entsprechend angepasst, um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen. Laut Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) erfolgt in diesem Jahr die Impfung mit einem quadrivalenten (vierfach) Influenzaimpfstoff.

Wer sollte sich impfen lassen?
●  alle Personen ab 60 Jahre
●  Schwangere (nach der 12. SSW)
●  Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines   
    Grundleidens
●  Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
●  Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit
    umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen
    betreute Risikopersonen fungieren können
●  Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel & Wildvögeln

Bürgerinnen und Bürger, die sich impfen lassen möchten, sollten daran denken ihre Chipkarte und alle vorhandenen Impfunterlagen mitzubringen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern. Es werden gleichzeitig eine Überprüfung des gesamten Impfschutzes und soweit vorrätig Auffrischungsimpfungen angeboten.


Text & Bild_(c)_AMK


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