Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Altmarkkreis Salzwedel, 19.02.2024: Wer gewerbsmäßig Lebensmittel behandeln, herstellen oder in den Verkehr bringen möchte, benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Denn gerade im lebensmittelherstellenden oder verarbeitenden Gewerbe sowie in der Gastronomie, können Krankheiten von Menschen über das Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher verbietet das Infektionsschutzgesetz gemäß § 42, Personen, die an Erkrankung wie an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind, den Umgang bzw. die Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Personen, die in diesen Bereichen eine Tätigkeit ausüben möchten, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und ihre Pflichten, vor der Aufnahme der Tätigkeit informiert werden. Wichtig ist dabei, dass bei Erstaufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelsektor, die Erstbelehrung nicht älter als drei Monate sein darf.
Die entsprechende Erstbelehrung wird im Altmarkkreis Salzwedel durch das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit durchgeführt.
Wichtig!
Fremdsprachige Teilnehmer müssen in Begleitung eines Dolmetschers an der Belehrung teilnehmen (Belehrung erfolgt in Amtssprache deutsch). Teilnehmer unter 18 Jahren müssen zudem in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
Sie haben zwei Möglichkeiten um die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz zu erhalten.
Variante 1: Online-Belehrung
Sie haben die Möglichkeit die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online durchzuführen. Unter folgendem Link https://saw.gotzg.de/ gelangen Sie direkt zum Online - Portal. Dafür benötigen Sie ein technisches Endgerät mit Kamera (z.B. Handy) sowie eine stabile Internetverbindung. Um die Online-Belehrung durchführen zu können, müssen Sie Zugang zu einer der folgenden Zahlungsmöglichkeit besitzen:
- Giropay,
- Kreditkarte,
- PayPal,
- Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline der Firma TZ Glehn)
Variante 2: Präsenz-Belehrung
Hierbei haben Sie die Möglichkeit in unserem Hause (Haus V, Bahnhofstraße 6) die Belehrung und Bescheinigung zu erhalten.
Die Präsenztermine finden jeden Dienstag um 09:00 Uhr statt. Da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, bitten wir Sie im Vorfeld Termine hierfür unter der 03901 840 7500 zu vereinbaren. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Edom.
Zum Präsenztermin benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis bzw. ein Reisepass mit Meldebescheinigung
- 23,00 € in bar
Sonderregelungen für Bundesfreiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD) können telefonisch unter der oben aufgeführten Telefonnummer erfragt werden.
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Vereinsfesten, genügt es wenn eine gewisse Anzahl an verantwortlichen Personen eine Belehrung gemäß § 43 IfSG besitzen. Gerne können Sie weitere Informationen unter der oben angegebenen Telefonnummer erhalten.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.