Ausbruch bei einem Geflügelbestand im Altmarkkreis Salzwedel amtlich festgestellt
Altmarkkreis Salzwedel, 10.12.2021: Am 08.12.2021 kam es in einem Putenbestand in der Ortschaft Rohrberg zu Auffälligkeiten bezüglich des Gesundheitszustands der Tiere. Nachdem am folgenden Morgen des 09.12.2021 erhöhte Verluste innerhalb der Herde festgestellt wurden, erfolgte umgehend die amtliche Untersuchung und Beprobung des Bestandes durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Eine Betriebssperre wurde verhängt.
Im Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt (LAV) wurde noch am selben Tag hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Typ H5 in den entnommenen Proben nachgewiesen.
Zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz einer weiteren Ausbreitung richtet der Altmarkkreis Salzwedel um den Ausbruchsbetrieb per Allgemeinverfügung als Sperrzone eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein und ordnet für diese Restriktionszonen die entsprechenden Maßnahmen an. Ausdehnung der Restriktionszonen und Maßnahmen sind ausführlich in den Allgemeinverfügungen beschrieben und gelten ab sofort.
Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern:
- Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
- Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
- Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
- Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.
>> Hier die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Schutzzone und einer Überwachungszone
>> Hier die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen
Kontakt: Telefon-Nr.: 03901 840 416 oder 840 424 oder per E-Mail: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de


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