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Geflügelpest: Stallpflicht gilt für das gesamte Kreisgebiet

Gefahr für Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände nach wie vor hoch | Geflügelhaltungen sind beim Veterinäramt anzumelden

Altmarkkreis Salzwedel, 17.12.2021: Seit dem 10.12.2021 hat der Altmarkkreis Salzwedel die Stallpflicht für sämtliches gehaltene Geflügel amtlich verfügt. Anlass für diese amtliche Maßnahme gab u.a. der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Putenbestand in Rohrberg. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Stallpflicht, unabhängig von den eingerichteten Restriktionszonen, für das gesamte Kreisgebiet gilt.

Nach wie vor ist im Altmarkkreis Salzwedel eine vermehrte Vogelzugaktivität zu beobachten. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt die Gefahr für Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein. Besonders die bekannten Rastgebiete Arendsee und Drömling weisen derzeit hohe Populationsdichten von Wildvögeln auf. Aus diesen Gründen werden alle Geflügelhalter im Altmarkkreis Salzwedel aufgerufen, der Stallpflicht konsequent nachzukommen und zudem alle erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht angemeldeten Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzumelden.

Um der Stallpflicht nachzukommen, eignen sich neben geschlossenen Ställen ebenso Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Mit der bestehenden Stallpflicht sind auch vorübergehende Haltungen von Geflügel im Auslauf untersagt.  Das Veterinäramt sichert zu, die angeordneten Maßnahmen unverzüglich aufzuheben, sobald die Seuchenlage dies zulässt.

Eine akute Gefahr für den Menschen geht nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Löffler-Institut von der diesjährigen Geflügelpest nicht aus. Jedoch sind Infektionen des Menschen mit dem Virus nicht prinzipiell auszuschließen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Vögel daher nicht berühren oder einsammeln, sondern insbesondere bei tot aufgefundenen Wasservögeln und Greifvögeln das Veterinäramt unter den Telefonnummern (03901) 840 416 sowie 840 424 oder per Mail: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de benachrichtigen.

Mehr:
Deutschlandweit kam es im Zeitraum zwischen dem 01.09.2021 und dem 17.12.2021 zu 336 Nachweisen des Virus bei Wildvögeln. Bei gehaltenem Geflügel waren 36 Haltungen von Ausbrüchen der Tierseuche betroffen. Innerhalb Sachen-Anhalts trat die Geflügelpest, neben dem o.g. Ausbruch in Rohrberg, bei einer Wildgans im Landkreis Wittenberg auf.


Hier gerne die Pressemitteilung.

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