Aufstallungspflicht ist konsequent nachzukommen | tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel bitte an das Veterinäramt melden
Altmarkkreis Salzwedel, 27.01.2021, 03.02.2021: Seit dem 16.12.2020 gilt im gesamten Altmarkkreis Salzwedel die Stallpflicht von Geflügel. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist daraufhin, dass diese Maßnahmen bisher nicht aufgehoben oder abgeändert wurden. Nach dem Ausbruch der für Geflügel hochansteckenden Geflügelinfluenza vom Typ H5N8 (Geflügelpest) in einem Putenmastbestand im Amt Putlitz/Berge im Landkreis Prignitz am 23.01.2021 und einem weiteren Nachweis von H5N8 bei einer tot aufgefundenen Wildgans in der Gemeinde Bergen (Dumme) im Landkreis Lüchow-Dannenberg am 25.01.2021, ist die Geflügelpest näher an den Altmarkkreis Salzwedel herangerückt. Aus diesen Gründen werden alle Geflügelhalter im Altmarkkreis Salzwedel aufgerufen, der Aufstallungspflicht konsequent nachzukommen und zudem alle erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Geflügelpest-Verordnung einzuhalten. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht angemeldeten Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzumelden.
Um der Aufstallungspflicht nachzukommen, eignen sich neben geschlossenen Ställen ebenso Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Mit der bestehenden Aufstallungspflicht sind auch vorübergehende Haltungen von Geflügel im Auslauf untersagt.
Das Veterinäramt sichert zu, die angeordneten Maßnahmen unverzüglich aufzuheben, sobald die Seuchenlage dies zulässt.
Eine Gefahr für den Menschen geht nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Löffler-Institut von der diesjährigen Geflügelpest nicht aus. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Vögel jedoch nicht berühren oder einsammeln, sondern insbesondere bei tot aufgefundenen Wasservögeln und Greifvögeln das Veterinäramt unter den Telefonnummern 03901 840 416 sowie 840 424 benachrichtigen.
Hinweis: Die gültige Allgemeinverfügung ist hier auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel hinterlegt.
PortalData/1/Resources/buerger_und_presseservice/pressemitteilungen/12_2020/AllgemeinVF_Aufstallungspflicht_LK_20201214.pdf
Hier gerne die Pressemitteilung als PDF.
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