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Geflügelpest: Ausbruch des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (Geflügelpestvirus) bei einem Putenmastbetrieb

Hygieneschleuse (c) AMKAltmarkkreis Salzwedel richtet um Ausbruchsbetrieb in Roxförde per Allgemeinverfügung als Sperrzone eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein

Altmarkkreis Salzwedel, 15.12.2025: Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt den Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Putenbestand mit 19.000 Mastputen in der Ortschaft Roxförde am 13.12.2025. Nachdem es am 12.12.2025 zu klinischen Symptomen in einem der 4 Ställe in der mit 19.000 Tieren belegten Putenmastanlage kam, bestätigt das FLI den Nachweis des hochpathogenen H5N1 Subtyps. Im Seuchenbestand wurden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die Bestandsräumung des Seuchenbetriebes erfolgte am 14.12.2025. Die Durchführung erfolgt mit einer externen Fachfirma in enger Zusammenarbeit und Überwachung durch die Amtstierärzte des Altmarkreises.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände deutschlandweit nach wie vor als hoch ein.

Schutz- und Überwachungszone (c) AMKZur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz einer weiteren Ausbreitung richtet der Altmarkkreis Salzwedel um den Ausbruchsbetrieb per Allgemeinverfügung als Sperrzone eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein und ordnet für diese Restriktionszonen die entsprechenden Maßnahmen an. Ausdehnung der Restriktionszonen und Maßnahmen sind ausführlich in der Allgemeinverfügung (Nr. 02/2025) beschrieben und gelten ab sofort.

So wird um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem 3 km Radius gebildet, sowie eine Überwachungszone im 10 km Radius. In der Schutzzone erfolgt eine klinische Untersuchung sämtlich gehaltenen Geflügels und bei Bedarf eine Probennahme. In der Überwachungszone werden Geflügelhalter stichprobenartig auf klinische Auffälligkeiten beim Geflügel kontrolliert.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Amt für Verbraucherschutz- und Gesundheit SG Veterinärwesen an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten in Geflügelhaltungen (z.B. vermehrte Todesfälle, Atemwegsprobleme, stark gesenkte Legeleistung) oder beim Auffinden verendeter Wildvögel sollte umgehend das Amt für Verbraucherschutz- und Gesundheit SG Veterinärwesen unter 03901-840 7502 informiert werden.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.