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Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Altmarkkreis Salzwedel

Friedrich-Loeffler-Institut schätzt Eintragsrisiko als mäßig ein

Altmarkkreis Salzwedel, 30.04.2021: Der Altmarkkreis Salzwedel hebt die Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung auf.
Um den Eintrag der Geflügelpest in die heimischen Nutzgeflügelbestände zu verhindern und damit umfangreiche wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter auszuschließen, wurde am 15.12.2020 die Aufstallung von sämtlich gehaltenem Geflügel im Altmarkkreis Salzwedel angeordnet.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Geflügelhalter kam es innerhalb des Altmarkkreises im März 2021 zu zwei Ausbrüchen der Aviären Influenza (Geflügelpest). Betroffen waren ein Hausgeflügelbestand in Vietzen sowie ein Wildvogel (Uhu), der in Vienau aufgefunden worden war.
Im Anschluss an die amtliche Seuchenfeststellung wurden durch das Veterinäramt um beide in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) gelegenen Ausbruchsorte Restriktionsgebiete in Form je eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets eingerichtet und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, wodurch die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest im Altmarkkreis Salzwedel verhindert werden konnte.
Im Altmarkkreis Salzwedel wurden bislang zahlreiche verendete Wildvögel wie Bussarde, Enten, Schwäne, Eulen und Singvögel gemeldet und durch das Veterinäramt eingesammelt und zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz versendet. Bei allen Untersuchungen konnte das Virus der Aviären Influenza nicht mehr festgestellt werden. Auch deutschlandweit war in den letzten Wochen tendenziell ein Rückgang in der Zahl der neuen Ausbrüche und Fälle von Geflügelpest festzustellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat deshalb seine Risikoeinschätzung abgeschwächt und bewertet das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig. Nach Risikobeurteilung für den Altmarkkreis Salzwedel kann daher nach 136 Tagen die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden.
Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind weiterhin angehalten Ihre Geflügelbestände beim Veterinäramt Salzwedel anzumelden, sofern sie dies noch nicht getan haben.

>> Hier finden Sie die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Widerruf der Anordnung des Aufstallungsgebotes von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel | Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Mail: vetamt@altmarkkreis-salwedel.de | Tel.: 03901 840 416


Hier gerne die Pressemitteilung als PDF.


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