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Geflügelpest: Aufhebung der bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebiete im Altmarkkreis Salzwedel

Aufstallungspflicht bleibt bestehen

Altmarkkreis Salzwedel, 19.04.2021: Innerhalb des Altmarkkreises war es im März 2021 zu zwei Ausbrüche der Aviären Influenza (Geflügelpest) gekommen. Betroffen waren ein Hausgeflügelbestand in Vietzen sowie ein Wildvogel (Uhu), der in Vienau aufgefunden worden war. Im Anschluss an die amtliche Seuchenfeststellung wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt um beide in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) gelegenen Ausbruchsorte Restriktionsgebiete in Form je eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirks um Vietzen wurden sämtliche Geflügelhaltungen einer amtlichen Untersuchung und Beprobung unterzogen. Dabei wurden keine weiteren Fälle der Geflügelpest festgestellt. Im Ausbruchsbestand wurden, nach erfolgter Bestandstötung, die gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt. Gemäß der Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest und Newcastle Krankheit (GeflPestSchV) konnte die Auflösung der Sperrbezirke und deren Überführung in die umgebenden Beobachtungsgebiete bereits 21 Tage nach Feststellung der Wildvogelpest bzw. amtlicher Abnahme der Reinigung- und Desinfektion im Ausbruchsbestand erfolgen.

Mit der am 18.04.2021 endenden Frist von 30 Tagen nach o.g. Maßnahmen gilt die Geflügelpest als erloschen. Es erfolgt daher die vollständige Aufhebung aller Restriktionsgebiete. Die äußeren Grenzen der aufgehobenen Beobachtungsgebiete sind in Abb. 1 und Abb. 2 dargestellt.

Nach dem Fund einer toten Graugans in Stendal mit Feststellung hochpathogener Influenza vom Subtyp H5 bleibt die seit dem 15.12.2020 im gesamten Altmarkkreis bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel weiterhin bestehen.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind weiterhin dringend angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung zu verhindern:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Stallpflicht für Geflügel.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen:

  • verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen, zahlreichen Todesfällen

Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit eine Bergung und Untersuchung dieser Tiere durchgeführt werden kann. Die Registrierungen und Totfundmeldungen erfolgen über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel. Mail: vetamt@altmarkkreis-salwedel.de, Tel.: 03901 840 416

>> Hier finden Sie die Allgemeinverfügung für die Aufhebung aller Restriktionsgebiete.

Restriktionsgebiet um Vienau (Wildvogelpest)

Restriktionsgebiet um Vietzen (Hausgeflügelpest)


Text & Bild (c) AMK

>> Hier die Pressemitteilung als PDF.


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