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Geflügelpest: Appell Amtstierärztin an Geflügelhalter

Aufstallung von Nutzgeflügel in den Risikobereichen um den Arendsee und im Bereich des Drömlings | nicht registrierte Geflügelbestände dem Veterinäramt melden

Altmarkkreis Salzwedel, 03.11.2021: Im norddeutschen Raum, insbesondere in Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern, traten seit dem 10.09.2021 erneut Fälle der Geflügelpest auf. Betroffen waren sowohl Wildvögel als auch gehaltenes Geflügel. Nachgewiesen wurde jeweils die hochpathogene Form der Geflügelpest (HPAIV) H5N1. Im Wildvogelbestand sind inzwischen auch die Bundesländer Niedersachsen und Bayern betroffen. Auch in europäischen Nachbarstaaten (Frankreich, Tschechien und Dänemark) trat das Virus bereits auf.

Der herbstliche Wildvogelzug ist in vollem Gange, auch in Gebieten des Altmarkkreises Salzwedel. Daher stuft das Friedrich-Löffler Institut (FLI) das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland mit Ausbreitung in die Wasservogelpopulation als hoch ein. Wildvögel stellen ein natürliches Reservoir für das Virus dar und tragen maßgeblich zu dessen Verbreitung bei. Daher wird das Risiko von Einträgen des Virus in Nutzgeflügelhaltungen ebenfalls als hoch eingestuft.

Amtstierärztin Dr. Susanne Lehner appelliert an alle Geflügelhalter im Altmarkkreis Salzwedel, die Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinsthaltungen einzuhalten. Dazu gehört es, dass das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser versorgt wird, Futter und Einstreu sowie Gerätschaften an Orten gelagert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhwerk betreten werden und die allgemeine Personalhygiene eingehalten wird. Krankheitsanzeichen im Bestand und ungeklärte Todesfälle mit mehreren betroffenen Tieren sollten umgehend dem Haustierarzt oder dem Veterinäramt gemeldet werden.

Weiterhin bittet Frau Dr. Lehner um  Meldung von Totfunden bei Wildvögeln. Diese Funde können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefon-Nr.: (03901) 840 416 oder 840 424 oder per E-Mail: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de gemeldet werden.

Um einen Eintrag dieses Erregers in die Nutzgeflügelbestände des Altmarkkreises zu verhindern und damit umfangreiche wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter auszuschließen, empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Aufstallung von Nutzgeflügel, insbesondere in den Risikobereichen der Wildvogelrastgebiete um den Arendsee und im Bereich des Drömlings.

Geflügelhalter, die bislang nicht registriert sind, sollten sich umgehend zur Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.

Das FLI informierte, dass der derzeit festgestellte Virustyp H5N1 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurde. Grundsätzlich sind Infektionen des Menschen mit aviären Influenzaviren jedoch nicht prinzipiell auszuschließen. Insbesondere bei hohen Viruslasten, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten sind, ergeben sich Infektionsrisiken der dort tätigen Personen.


Hier gerne die Pressemitteilung.

Text & Bild © Amk

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