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Gartenfeuer aktuell nicht erlaubt

Ab 25.03.2022 gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4 im Altmarkkreis Salzwedel

Altmarkkreis Salzwedel, 28.03.2022: Ab dem 25.03.2022 gilt im Altmarkkreis Salzwedel die Waldbrandgefahrenstufe 4.
Gemäß der Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Altmarkkreis Salzwedel vom 01.10.2020 (www.altmarkkreis-salzwedel.de/verbrennen) ist bei lang anhaltender extrem trockener Witterung, bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5, das Verbrennen verboten.

Über die jeweils aktuelle Stufe informiert die Waldbrandapp des Landeszentrums Wald, im Internet zu erreichen unter http://waldbrandapp.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/. Informationen dazu sind auch  auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel zu finden.
Wer plant, ein Gartenfeuer zu entzünden, sollte sich unbedingt vorher dort informieren. Verstöße werden gemäß Satzung mit Geldbußen geahndet.

Ein Blick in die aktuell geltende Verbrennungsverordnung klärt über Verbrennungszeiträume, Uhrzeiten, Mindestabstände, Mengen, Verbrennzeiten und anderes mehr auf.
Sollte es die Witterung wieder zulassen, ist das Verbrennen von pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Altmarkkreis Salzwedel noch bis 15.04.2022 erlaubt.

Hier gerne die Pressemitteilung.