Die Jahrgänge 1953-1958 werden gebeten, den Papierführerscheinumtausch bis spätestens Mitte April 2022 zu beantragen!
Altmarkkreis Salzwedel, 25.02.2022: Bisher haben rund 2.500 Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 im Altmarkkreis Salzwedel vom Umtausch ihrer Führerscheine Gebrauch gemacht. Die Umtauschfrist endete ursprünglich bereits am 19. Januar 2022, ist nun aber auf Beschluss des Bundesrates vom 11.02.2022 bis zum 19. Juli 2022 verlängert worden.
Der Altmarkkreis Salzwedel möchte alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf diese verlängerte Frist hinweisen. Einen weiteren Fristaufschub wird es nicht geben, so die Informationen aus dem Infrastrukturministerium des Landes Sachsen-Anhalt.
Gleichzeitig bittet der Landkreis Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 darum, den Papierführerscheinumtausch bis spätestens Mitte April 2022 zu beantragen, um die kontinuierliche Bearbeitung der Anträge in der Fahrerlaubnisbehörde des Altmarkkreises Salzwedel bis zum 19. Juli 2022 zu unterstützen. Für eine zügige Bearbeitung ist es förderlich, wenn die Antragstellenden soweit vorhanden, ihre VK 30 (DDR-Fahrerlaubnisantrag) mitbringen.
Nach Ablauf der jeweiligen nachfolgend nochmals aufgeführten Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Parallel dazu müssen auch schon die Papierführerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 getauscht werden. Hier läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 aus.
Termine können mit der Führerscheinbehörde des Landkreises über das Buchungsportal (LINK) oder telefonisch über die Telefonnummern 03901 840 836/219/220 vereinbart werden. Ebenso besteht die Möglichkeit eine Terminanfrage per Mail an die info-fs@altmarkkreis-salzwedel.de.
Mehr zu den Umtauschfristen
Wer einen Papierführerschein besitzt, für den richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum: |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.07.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Wer einen Kartenführerschein besitzt der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, für den richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a zu finden.
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum: |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Hier gerne die Pressemitteilung.