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Feststellung der Aviären Influenza (Geflügelpest) im Landkreis Börde

Altmarkkreis Salzwedel ist in Teilen von Restriktionsgebiet (Überwachungszone) betroffen | Verhaltenshinweise für Geflügelhalter

Überwachungszone im Bereich des Altmarkrkeises SalzwedelAltmarkkreis Salzwedel, 01.02.2023: Mit Befund vom 31.01.2023 wurde durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hochpathogenes, Aviäres Influenzavirus (H5N1) in einem Putenbestand in Wieglitz (Landkreis Börde) nachgewiesen. Daraufhin wurden durch die dortige Veterinärbehörde Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Der Radius von 10 km für die Überwachungszone schließt auch südliche Teile des Altmarkkreises Salzwedel mit ein.

Betroffen ist die Gemeinde Hansestadt Gardelegen mit den Ortschaften Jeseritz, Potzehne, Parleib und Roxförde.

Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel hat daher per Allgemeinverfügung vom 01.02.2023 Maßnahmen zum Schutz vor der Aviären Influenza innerhalb des betroffenen Gebiets verfügt. Die genaue Ausdehnung der Überwachungszone sowie die angeordneten Maßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Verhaltenshinweise für Geflügelhalter
Wichtig für Geflügelhalter in den betroffenen Ortschaften der Überwachungszone ist, dass diese alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln absondern müssen (Stallflicht). Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Kontakt & Ansprechpartner
Bei Fragen und Anmeldung von Geflügelbeständen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit, Sachgebiet Veterinärwesen unter 03901 840-416 oder vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de zur Verfügung.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.