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Erstmaliger Nachweis des West-Nil Virus bei einem Pferd im Altmarkkreis Salzwedel

Anzeigepflichtige Tierseuche bei Pferden und Vögeln  | Übertragung durch Stechmücken

Altmarkkreis Salzwedel, 31.08.2022:  Am 24. August 2022 wurde bei einem Pferd im Altmarkkreis Salzwedel eine Infektion mit dem West-Nil Virus (WNV) durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) festgestellt. Das Pferd zeigte zuvor eine neurologische Symptomatik und wurde daraufhin stationär in einer Pferdeklinik behandelt. Aufgrund der stetigen Verschlechterung musste das Pferd schließlich eingeschläfert werden. Die nachfolgenden Laboruntersuchungen bestätigten den Verdacht einer Infektion mit dem West-Nil Virus.

Die WNV-Infektion ist eine bei Pferden und Vögeln anzeigepflichtige Tierseuche. Außer der Anzeigepflicht sind keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen vorgeschrieben. Das ursprünglich in den Tropen beheimatete Virus gelangte über Zugvögel nach Europa. Vögel stellen die Hauptwirte des Virus dar. Stechmücken vermehren und übertragen das Virus. Bei Pferden handelt es sich um eine Einzeltiererkrankung, die häufig symptomlos verläuft. Schwere Verläufe können jedoch auch zum Tod der Tiere führen. Solche Verläufe gehen mit neurologischen Ausfällen bis hin zum Festliegen einher. Auch Menschen können erkranken. Auch hier verlaufen Infektionen in ca. 80% der Fälle ohne Symptome, jedoch sind auch fiebrige, grippeähnliche Verläufe möglich. Sowohl Pferd als auch Mensch übertragen das Virus in der Regel nicht weiter.

In Deutschland trat das West-Nil Virus erstmals im August 2018 bei einem Bartkauz in einem Tierpark in Halle (Saale) auf, der in seiner Voliere tot aufgefunden worden war. Nach Information des Friedrich Löffler Instituts (FLI) deuten erneute Fälle bei Vögeln und Pferden ab Juli 2021 auf eine Etablierung von WNV in den bereits betroffenen Regionen hin. Betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Seit 01. Dezember 2019 können Pferdebesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Tiere auf Antikörper gegen das West-Nil-Virus beim Landesamt für Verbraucherschutz im Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal untersuchen lassen. Die entstehenden Untersuchungskosten trägt die Tierseuchenkasse im Rahmen ihrer Beihilfesatzung als besondere Untersuchung. Die Tierbesitzer tragen nur die Kosten der tierärztlichen Probenentnahme.

Für Pferde stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Pferdehalter sollten die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) beachten und den Schutz der Tiere vor Stechmücken intensivieren, da das Virus durch Mücken übertragen wird.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.