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Erster Nachweis des Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel

Landkreis erlässt Allgemeinverfügungen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet | Ortschaften Beese, Dolchau, Mehrin und Vienau betroffen | noch nicht gemeldete Geflügelbestände unbedingt dem Veterinäramt melden

Altmarkkreis Salzwedel, 16.03.2021: Seit Ende Oktober 2020 werden nahezu täglich Geflügelpestfälle bei Haus- und Wildvögeln in Deutschland und in zahlreichen europäischen Staaten gemeldet. Am 15.03.2020 wurde nun auch der Vogelgrippevirus im Altmarkkreis Salzwedel bei einem Wildvogel nachgewiesen. Der Uhu wurde nahe der Ortschaft Vienau, einem Ortsteil der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde), aufgefundenen. Der Nachweis des Aviären Influenzavirus H 5 (Vogelgrippevirus) wurde durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erbracht.
Zur Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz einer weiteren Ausbreitung ordnet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkreises Salzwedel per Allgemeinverfügung Maßnahmen mit Einrichtung von Restriktionszonen an.
Der Sperrbezirk umfasst dabei einen Radius von 1 km um den Fundort des Wildvogels. Betroffen sind damit die Ortschaft Vienau im östlichen Bereich des Sportplatzes bis zum Ortsausgang und das Waldgebiet zwischen Vienau und Mehrin. Dem Veterinäramt sind innerhalb des Sperrbezirkes keine Haltungen von Geflügel bekannt.
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Radius von 3 km um den Fundort des Wildvogels. Dabei liegen die Ortschaften Beese, Dolchau, Mehrin und Vienau innerhalb dieser Restriktionszone, in der 15 geflügelhaltende Tierhalter mit circa 200 Stück Geflügel gemeldet sind.

Bild_(c)_AMK: Die Grenzen von Sperrbezirk (rot) und Beobachtungsgebiet (blau) sind in Abb. 1 ersichtlich.

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet ist sämtliches gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel anzuzeigen, insofern dies nicht bereits erfolgt ist. In beiden Bereichen sind alle Verendungen bzw. Erkrankungen von gehaltenem Geflügel dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel unverzüglich zu melden. Im Beobachtungsgebiet dürfen für die Dauer von 15 Tagen keine Vögel verbracht werden und für die Dauer von 30 Tagen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Ferner ist die Jagd auf Federwild innerhalb des Beobachtungsgebietes nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erlaubt.

Das freie Umherlaufen aller Hunde und Katzen ist sowohl innerhalb des Sperrbezirks als auch des Beobachtungsgebietes untersagt! Die Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Anordnung eingehalten wird.
Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig der erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.

>> Hier finden Sie die Allgemeinverfügung für den Sperrbezirk.
>> Hier ist die Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet hinterlegt.

Zum Schutz des heimischen Geflügels gilt seit dem 16.12.2020 im gesamten Altmarkkreis Salzwedel die Aufstallungspflicht. Aufgrund des bestehenden hohen Risikos eines Eintrags in heimische Zucht- und Nutzbestände werden die Mitarbeiter des Veterinäramtes verstärkt die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis kontrollieren.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind zudem angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände  im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Beachten Sie die aktuell geltende Stallpflicht für Geflügel.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe lassen, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen:

  • verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen und zahlreichen Todesfällen

 
Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit eine Bergung und Untersuchung dieser Tiere durchgeführt werden kann. Die Registrierungen und Totfundmeldungen erfolgen über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel, Tel. 03901 840 416 oder Mail: info@altmarkkreis-salzwedel.de.


Dieser Uhu wurde vor dem verenden durch Bürger beobachtet und fotografiert. Bei ihm wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen.

Die Allgemeinverfügungen werden auch in der regionalen Tagespresse veröffentlicht.


Hier gerne die Pressemittelilung als PDF-Dokument.

Text (c) AMK, Bild (c) Michael Arens

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