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Erneuter Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

Sperrbezirk von 4 km um Ausbruchsgeschehen eingerichtet | Betroffene Ortschaften: Ahlum, Darnebeck, Mellin, Neumühle, Neu Ristedt, Nieps, Rohrberg, Stöckheim, Tangeln, Wohlgemuth | Imker werden gebeten klinische Auffälligkeiten dem Veterinäramt zu melden

Altmarkkreis Salzwedel, 28.06.2022:  
Im Rahmen des amtlichen Monitorings zum Schutz der Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut (AFB) wurde bei einem Bienenstamm eines Imkers in Tangeln der Erreger (Paenibacillus larvae) am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal nachgewiesen. Aufgrund der bestehenden klinischen Symptome in zwei Völkern und des epidemiologischen Zusammenhangs zum Ausbruchsgeschehen 2021 wurde der Ausbruch der Bienenseuche amtlich festgestellt.

Zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung dieser Krankheit müssen die betroffenen Bienenvölker getötet werden. Dem schließen sich umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen mit Kunstschwarmbildung ansteckungsverdächtiger Bienenvölker an. Außerdem wurde um die Ausbruchsbestände ein Sperrbezirk von 4 km Radius eingerichtet. Folgende Ortschaften sind davon betroffen: Ahlum, Darnebeck, Mellin, Neumühle, Neu Ristedt, Nieps, Rohrberg, Stöckheim, Tangeln und Wohlgemuth.
Imker innerhalb des Sperrbezirks dürfen ihre Bienenvölker sowie damit in Verbindung stehende Materialien nicht an einen anderen Standort verbringen. Außerdem dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel hat bereits umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Sperrbezirks eingeleitet.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung der Bienen. Sie stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig dar. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein Sporen bildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist nochmals alle Imker daraufhin, sofern sie dies noch nicht getan haben, sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu registrieren und die Zahl der gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden. Sollte es zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Imkern ohne Registrierung kommen, müssen nicht registrierte Imker für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.
Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den o.g. Sperrbezirk zu verbringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend zu melden. Für nähere Informationen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel.: 03901 840 416 zur Verfügung. Mail:  vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de.

Bienenvolk, Bild_©_AmkBildung von Kunstschwärmen, Bild_©_Amk

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