Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Energie-Härtefallhilfen stellen.
Hier geht es zur Beantragung: Energie-Härtefallhilfe I KMU (ib-sachsen-anhalt.de)
Eine Hilfestellung für Ihre Beantragung finden Sie hier: Hinweise zur Energie-Härtefallhilfe
Antragsberechtigte:
- Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
- Selbständige mit erstem Wohnsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
- Müssen steuerlich in Sachsen-Anhalt geführt werden,
- Müssen die KMU-Kriterien erfüllen,
- Müssen von den Energiepreissteigerungen mit besonderer wirtschaftlicher Härte betroffen sein (Verdreifachung der Energiekosten im Betrachtungszeitraum).
Förderausschluss:
- Unternehmen und Selbständige, die nicht bei einem Finanzamt in Sachsen-Anhalt geführt werden,
- Unternehmen und Selbständige ohne Betriebsstätte oder Sitz in Sachsen-Anhalt,
- Unternehmen der Finanzdienstleistung (WZ 64),
- Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (WZ 65),
- Unternehmen der Energieversorgung (WZ 35),
- Unternehmen die am oder seit 31.12.2021 durchgehend Unternehmen in Schwierigkeiten waren,
- Unternehmen/Wirtschaftszweige, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat,
- Vereine mit ausschließlich geselligem oder sportlichem Zweck,
- Öffentliche Unternehmen,
- Unternehmen, die Boni oder Dividenden gezahlt haben.
Definition des Härtefalls:
a.) Verdreifachung Energie
* Mindestens Verdreifachung des Arbeitspreises je kWh Strom, Erdgas oder Fernwärme in zwei aufeinander folgenden Monaten zwischen Juni und November 2022 (brutto) gegenüber 2021
ODER
* Mindestens Verdreifachung der Energiekosten für Heizöl, Holz und Flüssiggas zwischen Juni und Dezember 2022 gegenüber dem durchschnittlichen Bezugspreis der Jahre 2018-2021
UND
b.) Hierdurch muss es zu einer Existenzgefährdung gekommen sein:
Nachweis erfolgt durch die Darstellung, das operativer Cash-Flow im 2. HJ 2022 gegenüber 2. HJ 2021 um mind. 25 % gesunken ist
UND
c.) Liquiditätsplan
Eine positive Prognose ist über einen Liquiditätsplan nachzuweisen.
Prüfender Dritter
Bei Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitenden sind Liquiditätsplan und Cash-Flow-Berechnung von einem prüfenden Dritten zu bestätigen. Als prüfende Dritte gelten Steuerberater.
Art, Umfang und Höhe der Billigkeitsleistung:
- Einmalige, nicht rückzahlbare Leistung,
- Für Strom in Höhe des Abschlages für November 2022,
- Für Erdgas oder Fernwärme in Höhe des Abschlags für November 2022,
- Für nicht leitungsgebundene Energieträger in Höhe des Monatsdurchschnitts für November 2022,
- Kumulierung mit anderen Bundes- oder Landesmitteln möglich,
- Mindestbetrag: 2.000 EUR,
- Höchstbetrag: 100.000 EUR.
Verfahren:
- Antragstellung ist ausschließlich über die Online-Antragstellung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich.
- Antragstellung kann voraussichtlich ab 29.03. bis 30.9.2023 erfolgen.
- Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf die beim Finanzamt hinterlegte Bankverbindung.
- Mit Auszahlung gilt die Billigkeitsleistung als zweckentsprechend verwendet.
- Das Finanzamt wird – wie bei den Corona-Hilfen – nach Mitteilungs-VO über die Höhe der Zahlung informiert.
- Gewährung erfolgt nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022. Die Einhaltung der Grenzen muss geprüft werden.
- Die Billigkeitsleistung ist als Einnahme zu versteuern.
- Bewilligungen erfolgen bis spätestens 31.03.2024.
Endabrechnung:
6 Monate nach Bewilligung hat der Zuwendungsempfänger der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Fragebogen zu übersenden und mitzuteilen,
- ob das Unternehmen noch am Markt tätig oder insolvent oder eingestellt ist,
- ob die Zahl der Beschäftigten gesunken, gestiegen oder gleich geblieben ist,
- ob die Härtefallhilfe einen wesentlichen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens beigetragen hat.
- Bei Nichtmitwirkung kann die Billigkeitsleistung widerrufen werden.
Ansprechpartner und mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der IB: Energie-Härtefallhilfe I KMU (ib-sachsen-anhalt.de)