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Energie-Härtefallhilfen

Investitionsbank berät über Hotline und informiert im Newsletter

Altmarkkreis Salzwedel, 19.07.2023:

Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land Sachsen-Anhalt hilft kleinen und mittleren Unternehmen, die als Letztverbraucher besonders stark von gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Anträge auf die Energie-Härtefallhilfe können noch bis zum 30. September 2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Alle Informationen zum Programm und die Online-Antragstellung finden Sie hier: Energie-Härtefallhilfe I KMU (https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/energiehilfen/energie-haertefallhilfe-i-kmu)

Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte: Online-Rechner zeigt, wer berechtigt ist

Bund und Länder bieten Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl, Kohle oder Holzpellets heizen. Verbraucher können vor der Beantragung online überprüfen, ob sie berechtigt sind. Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für die Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021.

Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Zur Antragsplattform: https://lsaurl.de/Härtefallhilfe
Mehr Informationen: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen

Alle Fragen rund um die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten beantworten die Experten der Investitionsbank gern unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.
Darüber hinaus können Sie sich über den Newsletter mit wichtigen Infos wie beispielsweise Programmstarts informieren. Melden Sie sich gerne an:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/ib-newsletter-anmeldung

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de, Hotline: 0800 56 007 57

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