Von 91 Einrichtungen bisher 306 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet | Anhörungsverfahren läuft | Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden
Altmarkkreis Salzwedel, 12.04.2022: Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtet, ungeimpfte Mitarbeiter über ein Meldeportal dem Gesundheitsamt des Altmarkkreises Salzwedel zu melden. Die Meldungen haben grundsätzlich über die vom Land zur Verfügung gestellte Meldeplattform, die sich weiterhin im Aufbau befindet, zu erfolgen. Der entsprechende LINK befindet sich auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel.
Bis zum 11.04.2022 haben 91 Einrichtungen und Unternehmen im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 306 ungeimpfte Mitarbeiter/innen gemeldet. Die digital eingegangenen Meldungen werden einrichtungsbezogen gesichtet. Erste Aufforderungen an den/die Betroffene(n) zur Vorlage des fehlenden Nachweises in schriftlicher Form wurden am 08.04.2022 versandt. Weitere Schreiben folgen zeitnah. Die betroffenen Personen werden mit dem Schreiben darüber informiert, dass sie von ihrem Arbeitgeber dem Gesundheitsamt gemeldet wurden und gleichzeitig aufgefordert, den Impf- bzw. Genesenstatus oder ein Attest über eine Kontraindikation vorzulegen. Die eingehenden Nachweise sind sodann erneut einrichtungsbezogen zu sichten und für die weitere Bearbeitung zu priorisieren.
Bei Nichtvorlage eines Nachweises, wird neben dem betroffenen Mitarbeiter auch der Arbeitgeber angehört. Dieser hat sodann die Möglichkeit darzulegen, dass der benannte Mitarbeiter/ benannte Mitarbeiterin nicht anders eingesetzt werden kann bzw. genau dieser Mitarbeiter für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unabdingbar ist.
„Ob ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, wird am Ende des Verfahrens im Rahmen einer Einzelfallentscheidung für jeden betroffenen Mitarbeiter individuell zu entscheiden sein“, sagt Landrat Michael Ziche. Er weiter: „Bei den vorzunehmenden Ermessensentscheidungen werden in erster Linie Aspekte der Versorgungssicherheit einbezogen. Wenn das Gesundheitsamt die gesundheitliche Versorgung insgesamt gefährdet sieht, muss genau abgewogen werden, ob Betretungsverbote gegenüber ungeimpften Pflegekräften ausgesprochen werden. Dabei kommt es einzig und allein auf die Situation vor Ort an“.
„Und natürlich werbe ich nach wie vor für die Impfung. Bis Ende April besteht das Impfangebot des Landkreises noch an zwei Tagen in der Woche von 10 -18 Uhr an den bekannten Standorten in Salzwedel und Gardelegen“, so der Landrat abschließend.
Wichtiger Hinweis: Der Landkreis weist noch einmal darauf hin, dass von den betreffenden Einrichtungen lediglich die Mitarbeiter zu melden sind bei denen der Genesenstatus abgelaufen ist.
Hier gerne die Pressemitteilung.