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Maßnahmepaket zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Pressemitteilung der Staatskanzlei

Kabinett beschließt Maßnahmepaket zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Magdeburg, 26.06.2018: Das Land hilft Gemeinden, die vom massenhaften Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS) besonders betroffen sind. Das Kabinett hat dazu heute ein Maßnahmepaket auf den Weg gebracht. Ziel sei eine umfassendere Bekämpfung des Schädlings, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne im Anschluss an die Sitzung. Grimm-Benne: „Der Befall der Eichen ist nicht nur ein Problem der Forstwirte. Der Eichenprozessionsspinner kann bei massenhaftem Auftreten auch die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden. Darum koordiniert das Gesundheitsministerium.“ Das Landesamt für Verbraucherschutz stehe den betroffenen Kommunen dabei künftig als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.

Im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes sind die Zuständigkeiten für Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren festgelegt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind zuständig für Schutzmaßnahmen, die Landkreise koordinieren. Die Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes. Dies soll auch weiterhin Grundlage sein.

Ziel ist es, dass im kommenden Jahr in einer konzertierten Aktion, mit finanzieller Beteiligung des Landes, auf möglichst allen Flächen, für die nach fachlicher Einschätzung eine Bekämpfung notwendig ist, Maßnahmen durchgeführt werden. Das Landeszentrum Wald koordiniert dabei die luftgestützten Maßnahmen zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern im Wald.

Grimm-Benne: „Es muss sichergestellt sein, dass alle Flächen einbezogen werden, von denen eine weitere Ausbreitung der Gefahr in den nächsten Jahren ausgehen kann.“ Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse hätten das bisher erschwert. Außerdem hätten sich stark betroffene Gemeinden eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners oft nicht im eigentlich notwendigen Umfang leisten können. Grimm-Benne: „Hier hilft das Land jetzt.“

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration wird im Jahr 2019 zwei Millionen Euro zur Bekämpfung des Schädlings zur Verfügung stellen. Damit in den nächsten Wochen noch möglichst viele Nester in Bäumen abgesaugt werden können, um Gesundheitsgefahren zum Beispiel an stark befahrenen Straßen einzudämmen, ersetzt das Ministerium der Finanzen besonders betroffenen Kommunen über einen festgeschriebenen Sockelbeitrag hinaus 90% der Kosten für die Fachfirmen, die das Absaugen übernehmen. Der entsprechende Erlass ist bereits veröffentlicht worden. Finanzminister Andre Schröder: "Wir sind bereits mit betroffenen Kommunen im Gespräch und helfen. Der Erlass für Gemeinden und Städte ist auf den Internetseiten meines Ministeriums jederzeit nachlesbar."

In einer Interministeriellen Arbeitsgruppe werden Ministerien, Behörden, Landkreise und kreisfreie Städte das gemeinsame Vorgehen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners planen. Hier soll der Handlungsplan für 2019 abgestimmt werden. Das nächste Treffen findet am Donnerstag in Seehausen in der Altmark statt.

Hier ist der EPS-Erlass vom 19.06.2018 als PDF zum Download oder Ausdrucken hinterlegt.  

Herzlichst!

Birgit Eurich & Amanda Hasenfusz
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