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Ehrenamtliche Richter*innen dringend gesucht

Altmarkkreis Salzwedel, 13.08.2019: Ehrenamtliche Richter*innen werden derzeit noch dringend gesucht. Denn für die neue Amtsperiode (2020-2024) ehrenamtlicher Richter*innen am Verwaltungsgericht Magdeburg erstellt der Altmarkkreis Salzwedel derzeit eine Vorschlagsliste mit voraussichtlich mind. 22 Personen. Aus dieser Liste wird der Wahlausschuss die erforderlichen ehrenamtlichen Richter*innen wählen.

Ehrenamtliche Richter*innen nehmen mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an Gerichtsverhandlungen teil. Am Verwaltungsgericht Magdeburg werden insbesondere Streitigkeiten von Bürgern mit der öffentlichen Verwaltung verhandelt. Ehrenamtliche Richter*innen müssen über keine juristischen Kenntnisse verfügen, sondern sich mit Alltagskenntnissen, gesundem Menschenverstand, Menschenkenntnis und allgemeiner Lebenserfahrung in das Verfahren einbringen.

Wer in die neue Vorschlagsliste des Altmarkkreises Salzwedel aufgenommen werden möchte, muss jedoch bestimmte Voraussetzungen mitbringen: unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und soll seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Magdeburg haben.

Nicht berufen werden können gemäß § 22 Verwaltungsgerichtsordnung:

- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
Richter
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind gemäß § 21 Verwaltungsgerichtsordnung im Übrigen ausgeschlossen:

- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Ferner sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten und Verdienstausfall nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.

Wer interessiert ist, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, kann sich bis zum 30. August 2019 beim Altmarkkreis Salzwedel melden:

Altmarkkreis Salzwedel
Rechtsamt
Karl-Marx-Str. 32
29410 Salzwedel
Sekretärin Katrin Zeiger
Tel.: 03901 840328 
katrin.zeiger@altmarkkreis-salzwedel.de